Haftstrafe gegen Gravenreuth rechtskräftig

Das Kammergericht Berlin verwarf in einem nun bekannt gewordenen Beschluss einen Revisionsantrag des Rechtsanwalts

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Auf der Website von Johannes Eisenberg findet sich seit kurzem ein Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 2. Februar 2009. In ihm verwirft das Gericht die von Günter Freiherr von Gravenreuth eingelegte Revision gegen ein Strafurteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2008.

Damals war Gravenreuth des versuchten Betrugs an der Berliner Zeitung taz für schuldig befunden und unter Einbeziehung weiterer Taten zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Kammergericht fand bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler und spricht in seinem Beschluss, anders als das Landgericht, sogar von einem vollendeten Betrug. Die Höhe der Strafe ändert sich dadurch allerdings nicht.

Mit dem Beschluss ist das Urteil rechtskräftig. Wann Gravenreuth seine Haftstrafe antreten muss, ist bisher noch nicht bekannt. Abgewendet werden könnte ihr Vollzug unter anderem durch Flucht, Krankheit, die zur Haftunfähigkeit führt, oder ein erfolgreiches Gnadengesuch.