Empfindlicher Polizist?

Weil eine Demonstrantin einem Beamten mit einer Wasserpistole ins Auge spritzte, soll wegen "gefährlicher Körperverletzung" ermittelt werden

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Am Montag fand zwischen dem Mehring- und dem Potsdamer Platz in Berlin unter dem Motto "Keine Rendite mit der Miete" eine Demonstration mit etwa 300 Teilnehmern statt – eigentlich kein besonders außergewöhnliches Ereignis, über das man berichten würde. Einige der Demonstranten versuchten, Teilnehmer der Jahrestagung der Immobilienwirtschaft, die gleichzeitig im Ritz-Carlton am Potsdamer Platz stattfand, durch eine Zugangsblockade an der Teilnahme zu hindern, wogegen die Polizei einschritt. Darauf hin kam zu Auseinandersetzungen zwischen dieser und den Protestieren.

In diesem Rahmen bespritzte eine 45-jährige einem Beamten – wie es im Polizeibericht heißt - "aus geringem Abstand" mit einer Wasserpistole. Dabei verletzte sie ihn "leicht am Auge", was den Polizisten aber nicht daran hinderte, seinen Dienst fortzusetzen. Er und seine Kollegen nahmen die Frau fest und beschlagnahmten nicht nur eine, sondern zwei Wasserpistolen, die sie mit sich führte. Auch das wäre noch nicht unbedingt von deutschlandweitem Interesse. Bemerkenswert ist jedoch, dass nun wegen "gefährlicher Körperverletzung" gegen die Demonstrantin ermittelt werden soll.

Dass Wasser mit entsprechendem Druck tatsächlich gefährliche Verletzungen verursachen kann, sah die deutsche Öffentlichkeit 2010 an den eindrucksvollen Bildern des Rentners Dietrich Wagner, der nach einem Wasserwerfereinsatz weitgehend erblindete. Aber ist so etwas auch mit handelsüblichen Wasserpistolen möglich? Und wenn ja, warum werden sie dann an kleine Kinder abgegeben und verkauft? Oder lässt sich mit ihnen lediglich ein unangenehmes Gefühl und eine kurz anhaltende Schlechtsicht herbeiführen, das und die man vom Duschen kennt? Augenfachärzte sind hier mit Stellungnahmen vorsichtig, solange sie keine Details über das Fabrikat wissen. Die wiederum will die Polizei nicht herausgeben.