Zurück aus der Verdammung

Schon nach 17 Jahren hebt die BpjM die Indizierung der Spiele „Doom“ und „Doom II“ auf

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Wie sich bereits gestern in inoffiziellen Verlautbarungen auf Facebook, Twitter und einigen Games-Portalen lesen ließ, hebt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Indizierung der Spieleklassiker „Doom“ (id Software, 1993) und „Doom II“ (id Software, 1994) nach einem Antrag des Rechteinhabers ZeniMax Media Inc. auf. Ersteres war im Mai 1994, zweiteres im Dezember 1994 von der Bad Godesberger Behörde indiziert worden. Seither waren unterlagen die Spiele wie Dutzende andere indizierte Computerspiele restriktiven Verkaufs- und Werbebedingungen. Gegen „Doom“ war seinerzeit ein Indizierungsantrag aufgrund von „Gewaltverherrlichung“ gestellt worden, bei dem niemand geringeres als der mittlerweile verstorbene Münchner Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth im Auftrag der damaligen Vertriebsfirma das faktische Verkaufsverbot durch einen Formfehler verhindern wollte, da der Indizierungsbescheid auf der Sichtung einer Raubkopie des Spiels beruhte.

„Doom 2“ wurde aus demselben Grund indiziert. Dass die Indizierungen mittlerweile wieder aufgehoben werden konnten, beruht vor allem auf der Neubewertung der Darstellungen im Vergleich zu zeitgenössischen Spiel-Produktionen. Sound- und Grafikfähigkeiten von „Doom“ und „Doom 2“ wirken heute offenbar nicht mehr naturalistisch genug auf den Spieler, um dessen mögliche „sozialethische Desorientierung“ auszulösen – wie die Standardbefürchtung in Indizierungsanträgen lautet.

Nach 25 Jahren verfällt eine Indizierung automatisch, wenn sie zwischenzeitlich nicht neu beantragt wurde. In Bad Godesberg werden seit Mitte der 1980er-Jahre auch Computerspiele auf so genannte „schwere Jugendgefährdung“ geprüft. Die ersten drei überhaupt von der BpjM inkriminierten Computerspiele „ River Raid“, „Death Race“ und „Battlezone“ sind erst seit ein paar Jahren wieder frei zugänglich. Sie waren 1984 aufgrund ihres kriegerischen bzw. gewalttätigen Inhalts, der seinerzeit noch die schlimmsten Befürchtungen einer Jugendverrohung hervorrief, indiziert worden.

Mit der Freigabe von „Doom“ und „Doom II“ wird die 25-jahres-Frist deutlich unterschritten, so dass diese Aufhebungen darauf hoffen lassen, dass auch die deutschen Rechteinhaber anderer indizierter Computerspiele-Klassiker nachziehen und ihre Produkte vom Index streichen lassen. Ob das zweite Sequel von „Doom 3“ (id Software, 2004), 2005 indiziert - ebenfalls Chancen auf eine solche Listenstreichung hat, darf angesichts der wohl immer noch zu wirklichkeitsgetreu wirkenden Spielaufmachung allerdings angezweifelt werden.