Einfuhrkontrollen für Lebensmittel aus Japan

Im Inland dürfen nur Lebensmittel bis zu 600 Bq/kg in den Handel gebracht werden, aus dem Ausland eingeführt können sie offenbar doppelt so hoch belastet sein

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Am Donnerstag vor einer Woche beschloss die EU, sicherheitshalber die Kontrollen von Lebensmitteln, die aus Gebieten in Japan stammen, die durch den Atomunfall von Fukushima beeinträchtigt sein könnten, zu verschärfen.

Betroffen sind nach dem 11. März geerntete oder hergestellte Lebensmittel aus 12 Präfekturen, die vor dem Verlassen von Japan gemessen werden müssen und Zufallstests bei der Einfuhr unterzogen werden. Japanische Behörden müssen bescheinigen, dass ihre radioaktive Belastung mit Jod 131, Caesium 134 und Caesium 137 nicht die Grenzwerte der EU überschreiten. Für die aus den 35 restlichen Präfekturen stammenden Lebensmittel wird eine Erklärung über den Herkunftsort verlangt, auch diese sollen Zufallstests unterzogen werden.

Zwar gebe es bislang keine Hinweise darauf, dass die in japanischen Lebensmittelprodukten gemessenen Werte für Radionuklidgehalte bedenklich seien, die Maßnahmen sollen aber einen besseren Gesundheitsschutz sicherstellen, obgleich kaum Lebensmittel aus Japan eingeführt würden. Die Radioaktivitätshöchstwerte für Nahrungsmittel wurden in der EU Ende 1987 nach dem Tschernobyl-Unfall festgelegt. Für Jodisotope, insbesondere I-131 wurden die Grenzwerte für Säuglinge auf 150 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg), für Milcherzeugnisse 500, für Nahrungsmittel (außer solche von "geringerer Bedeutung") 2000 und für flüssige Nahrungsmittel 500, für Caesium 134 und 137 mit einer Halbwertszeit von 30 Jahren wurden 400, 1000, 1250 und 1000 Bq/kg festgelegt.

Für die L:2008:201:0001:0007:DE:PDF: Gesamtbelastung Cäsium-137 und Cäsium-134 wurden zuletzt 2008 600 Becquerel pro Kilogramm für Lebensmittel und von 370 Becquerel pro Kilogramm für Milch und Milcherzeugnisse sowie Säuglingsnahrung festgelegt. Das Umweltinstitut München empfiehlt sehr viel niedrigere Grenzwerte für die Caesium-Gesamtbelastung: "30 bis 50 Bq/kg bei Nahrung für Erwachsene und 10 bis 20 Bq/kg für Kinder, stillende und schwangere Frauen sowie 5 Bq/kg für Babynahrung." Zu den Lebensmitteln von geringerer Bedeutung gehören u.a. Zimt, Vanille, Knoblauch, Trüffel, aber auch Fette und Öle von Fischen. Die Grenzwerte liegen bei diesen um das Zehnfache höher.

Hier scheint es einen Widerspruch zu geben, da einerseits ein Caesium-Grenzwert für Lebensmittel von 1250 Bq/kg festgelegt wurde, für die Gesamtbelastung dieser aber 600 beträgt. Das hatte Verbraucherschutz-Ministerin Margit Conrad von Rheinland-Pfalz kritisiert, denn so könnten nach EU-Verordnung aus Japan Lebensmittel bis zu einem Höchstwert von 1250 Becquerel eingeführt werden: "Dies ist doppelt so hoch wie der Grenzwert für Produkte in Deutschland, die nach der Tschernobyl-Katastrophe auch heute noch erhöhte Radiocäsiumgehalte aufweisen."

Tatsächlich dürfen so stärker belastete Lebensmittel aus Drittländern wie Japan eingeführt werden, die im Handel, wenn sie aus Deutschland stammten, vernichtet werden müssten. So heißt es beispielsweise beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: "Für die Verkehrsfähigkeit inländischer Erzeugnisse ist der Orientierungswert von maximal 600 Bq Radiocäsium/kg anzuwenden." In Japan liegt der Grenzwert für Caesium 137 übrigens bei 500 Bq/kg.