Verhüllen, Abschotten und Unterwerfen nicht kompatibel

Hohes französisches Gericht lehnt Einbürgerung einer Marokkanerin ab, weil ihre Art der Religionsausübung mit fundamentalen Werten der französischen Gesellschaft unvereinbar ist

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Ist das ständige Tragen einer Burka inkompatibel mit der französischen Nationalität?, fragt heute Le Monde.

Hintergrund ein Gerichtsurteil, das sich mit der Religionsausübung eines streng muslimischen Paares in der laizistischen französischen Republik befasst: Einer 32 jährigen Marokkanerin, verheiratet mit einem Franzosen und Mutter dreier Kinder, die alle in Frankreich geboren sind, wurde die französische Nationalität verweigert. Weil sie, so die Begründung des Conseil d'Etat :

" (..) im Namen einer radikalen Ausübung ihrer Religion ein Verhalten in der Gesellschaft angenommen hat, das mit den wesentlichen Werten der französischen Gesellschaft, insbesondere der Gleichheit der Geschlechter, unvereinbar ist."

Das Urteil des Conseil d'État ist nicht irgendein Urteil. Das hohe Gericht - das keine exakte deutsche Entsprechung hat, am ehesten entspricht es vielleicht dem Bundesverwaltungsgericht hierzulande, doch sind seine Aufgaben umfassender, es berät z.B. die Regierung in Rechtsfragen – erlässt Urteile mit prägendem Charakter. Weswegen es schon etwas Besonderes ist, wenn zum ersten Mal die Art der Ausübung einer Religion im Privatleben als Kriterium genommen wird, um über die Fähigkeit der Anpassung ("assimilation" im Orginal) einer Person ausländischer Herkunft zu urteilen. Bislang so Le Monde wurde die französische Nationalität Personen aus der muslimischen Gemeinschaft in Fällen verweigert, die Verbindungen zu fundamentalistischen Vereinigungen hatten oder öffentliche Hasspredigten gaben – und keiner von diesen Fällen ging bis zur letzten Instanz.

Im Fall von Faiza M. seien es laut der Zeitung vor allem die Kleidung und das private Leben, die als Argumente gegen eine Einbürgerung vorgebracht wurden. Die Marokkanerin klagte indessen auf das Recht der freien Religionsausübung.

Die Vertreterin der Regierung, eine "Kommissarin", die mit der Rechtsberatung betraut ist, betonte dagegen ein "Fehlen jeglicher Bindung an bestimmten fundamentalen Werten der französischen Gesellschaft". Bei mehrmaligen Besuchen des Paares bei Behörden und bei der Polizei sei die Frau jedesmal bis zu den Füßen verhüllt gewesen und habe die Augen nur durch einen Schlitz erkennen lassen. Zum anderen habe sich das Paar "spontan" zum Salafismus bekannt.

"Sie führt ein von der französischen Gesellschaft abgeschottetes und zurückgezogenes Leben. Sie weiß nichts von der Laizität und dem Wahlrecht. Sie lebt in der totalen Unterwerfung unter die Männer in ihrer Familie und findet das normal. Der Gedanke eine derartige Unterwerfung anzuzweifeln, streift sie nicht einmal." (Emmanuelle Prada-Bordenave, commissaire du gouvernement)

In Marroko war die Frau nach eigenen Angaben nicht so verhüllt gekleidet. Erst in Frankreich hab sie sich so gekleidet, auf Bitten ihres Mannes. Angeblich trägt sie die Burka mehr aus Gewohnheit als aus Überzeugung.

Le Monde fügt hinzu, dass Faiza M. "gut französisch spricht" und während ihrer Schwangerschaften einen männlichen Gynäkologen konsultierte.