Fall Mollath: Entscheidungsfindung zieht sich in die Länge

Schöffe der Mollath-Verhandlung beschwert sich beim Bayerischen Rundfunk über die Sendung "Stammtisch"

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Der Fall Mollath zieht sich weiter hin: Sowohl das Landgericht in Regensburg, als auch das Landgericht in Bayreuth konnten auf eine Anfrage von Telepolis keine Angaben machen, bis wann eine Entscheidung in Sachen Gustl Mollath getroffen wird.

In Bayreuth setzt man sich derzeit mit der erneuten Überprüfung der Unterbringung von Mollath in der forensischen Psychiatrie auseinander, in Regensburg, wo derzeit die beiden Wiederaufnahmeanträge vom Landgericht geprüft werden, musste nun auch die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zu einer möglichen Aufhebung bzw. Unterbrechung der Unterbringung von Mollath abgeben.

Rechtsanwalt Gerhardt Strate, einer der Verteidiger von Mollath, hatte im Zuge seines Wiederaufnahmeantrags auch einen entsprechenden Antrag gestellt, um Mollath möglichst schnell zur Freiheit zu verhelfen.

Wolfhard Meindl, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, dass die Staatsanwaltschaft auf den Antrag von Strate erst dann die geforderte Stellungnahme abgeben kann, wenn das Landgericht die Wiederaufnahmeanträge geprüft und über deren Zulässigkeit befunden habe.

Johann Pindl, Richter und Pressesprecher am Landgericht in Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, es sei derzeit noch nicht abzuschätzen, bis wann die zuständige Kammer des Landgerichts eine Entscheidung bezüglich der Wiederaufnahmeanträge treffen werde. "Eine Entscheidung wird kommen, aber ob zeitnah oder ob es noch dauert, kann ich derzeit nicht sagen", sagte Pindl.

Pindl führte weiter aus, dass sich das Gericht intensiv mit der Entscheidungsfindung auseinandersetze. "Wir haben es im Fall Mollath mit einem rechtskräftigen Urteil zu tun", sagte Pindl und bemerkte, dass man "nicht so einfach die Rechtskraft" eines Urteils "durchbrechen kann". Gleichzeitig merkte Pindl an, dass selbst wenn das Gericht die Wiederaufnahmeanträge für zulässig erkläre, dies noch lange nicht zwangsläufig bedeute, dass in einer sich anschließenden Verhandlung ein anderes Ergebnis rauskommen müsse. Gegenüber Telepolis sagte derweil Erika Lorenz-Löblein, die Verteidigerin von Mollath, ihr Mandant behalte sich eine Gegendarstellung wegen der Sendung Stammtisch des Bayerischen Rundfunk vor. In der Sendung vom 7. April dieses Jahres, in der auch über den Fall Mollath gesprochen wurde, hatte sich der Moderator der Sendung, Helmut Markwort, auf problematische Weise zum Fall Mollath geäußert. Heinz Westenrieder, der damals Schöffe im Fall Mollath war, hatte sich mit einer Beschwerde an den Sender gewandt. In einem vor wenigen Tagen eingegangenen Antwortschreiben hat der Sender eingestanden, dass die Leistung des Moderators in der Sendung teilweise nicht geglückt war.