Säkularisierung der Feiertagsgesetze nötig

Das Leben des Brian am Karfreitag: Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten fordert eine dem Willen der Bevölkerung angepasste Neuregelung der gesetzlichen Feiertagsbestimmungen

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Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten ( IBKA) erklärt sich solidarisch mit der Initiative "Religionsfrei im Revier", die mit der Aufführung des Kult-Films "Das Leben des Brian" gegen einen im Ordnungsgesetz verankerten Kult-Feiertag, den Karfreitag, verstoßen und dafür nun ein Bußgeld zu erwarten hat: ( Bis zu 1000 Euro Strafe für das Leben des Brian am Karfreitag).

Man stelle sich hinter die Initiative teilt der Pressesprecher des IBKA in NRW, Rainer Ponitka, mit und dokumentiert dies mit der Bereitschaft, anfallende Prozesskosten zu zahlen. Nach Ansicht des IBKA hat das Feiertagsgesetz nicht länger den Rückhalt in der Bevölkerung, der es letztlich legitimiert.

War das Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen im April 1989 eine Neufassung bekam, zur Zeit seiner Verabschiedung - es stammt ursprünglich aus dem Jahr 1961 - noch dadurch gedeckt, dass "sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den christlichen Großkirchen verbunden sah", so habe sich dies geändert. Als Beleg dafür stützt sich Ponitka auf eine Forsa-Studie aus dem Jahr 2007. Demnach führten 56 % der Befragten ein "eigenständiges, selbstbestimmtes Leben frei von Religion und den Glauben an einen Gott".

Ob dies als Argument gegen die strikten Feiertagsgesetze, die auf Kirchenvorgaben zurückgehen, genügt, ist fraglich. Vielleicht wäre hier eine Volksbefragung das geeignete Mittel.

Die IBKA setzt für ihr Ziel der "angepassten Säkularisierung des Feiertagsgesetzes" Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht. Unter Punkt 12 der in diesem Jahr anstehenden Entscheidungen ist eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um den besonderen Schutz des Karfreitags als stillem Feiertag nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz geht. Anlass der Beschwerde ist das Verbot der Veranstaltung "Heidenspaß statt Höllenqualen - religionsfreie Zone München 2007" durch das Kreisverwaltungsreferat München.

Das Feiertagsgesetz würde in seiner jetztigen Form Nichtreligiöse bevormunden, so Ponitka, für den das Gesetz "Artenschutz für eine weltanschauliche Minderheit" gewährt.