Fall Mollath: Ermittlungen auch gegen Bankmitarbeiter?

Grünen-Politiker Martin Runge fordert Nürnberger Staatsanwaltschaft zu weiteren Schritten auf, weitere Details zur Erbschaft von Mollaths Ex-Frau

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Muss die Staatsanwaltschaft im Fall des Zwangspsychiatrisierten Gustl Mollath auch gegen ehemalige Mitarbeiter der HypoVereinsbank ermitteln? Geht es nach der Ansicht des Fraktionsvorsitzenden der Grünen in Bayern, Martin Runge, dann ist die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, da entsprechende strafrechtlich relevante Handlungen möglicherweise noch nicht verjährt sind.

Runge hat vergangene Woche in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Behörde aufgefordert, gegen ehemalige Bankmitarbeiter der HypoVereinsbank Ermittlungen aufzunehmen. Der Grünen-Politiker bezieht sich auf den Sonderrevisionsbericht der Bank aus dem Jahr 2003. Darin steht: "Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u.a. Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) anzulasten."

Runge verweist in seinem Schreiben auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die Verjährung der Beihilfetaten zur Steuerhinterziehung sich an dem Zeitpunkt der Haupttat ausrichten. Der Grünen-Politiker kommt zu dem Schluss:

"Zumindest in den Fällen, in denen nun Selbstanzeigen bzw. auch Strafbefehle wegen der Steuerhinterziehung vorliegen, müssten u.E. jetzt auch Ermittlungen aufgenommen werden gegen die Bankmitarbeiter und Bankmitarbeiterinnen, die an den Kapitaltransfers in die Schweiz im jeweils konkreten Fall beteiligt waren."

In dem Urteil des Bundesgerichtshofs, das Runge anführt, heißt es, dass derjenige, der bei der Verschleierung anonymer Kapitaltransfers Unterstützung leistet, ein erhebliches Risiko eingehe, da er auch "für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen" hafte. Runge betont gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass auch die Helfer ein volles Haftungsrisiko haben.

Runge, der auch im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags zur Causa Mollath saß, macht in einer Pressemitteilung noch einmal darauf aufmerksam, dass Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung dem Zwangspsychiatrisierten von Anfang kein rechtliches Gehör boten. Doch auch nach den Sitzungen des Untersuchungsausschusses sei noch immer unklar, warum Mollath ein ums andere Mal Unrecht widerfahren ist.

Runge geht auch auf die Mutmaßung ein, wonach Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung einen so mangelnden Ermittlungseifer an den Tag gelegt haben, weil "das systematische Mitwirken der HypoVereinsbank an Steuerbetrug" verhindert werden sollte. Gerade deshalb sei es notwendig, auch gegen bestimmte Bankmitarbeiter zu ermitteln, so der Grünen-Politiker.

Die Nürnberger Zeitung beleuchtet in einem aktuellen Artikel auch die Rolle von Mollaths Ex-Frau, die selbst bei der HypoVereinsbank angestellt war und von einem ihrer Kunden ein Erbe erhielt. Laut der Zeitung hinterließ der offensichtlich vermögende Kunde seiner eigenen Ehefrau nur den Pflichtteil seiner Hinterlassenschaft – ein Betrag in Höhe von 1,2 Millionen D-Mark. Mollaths Ex Frau soll hingegen die Haupterbin gewesen sein. Bisher ist unklar, warum Mollaths Ex-Frau von einem Kunden mit einer Erbschaft bedacht wurde. Unklar ist auch, ob das Geld in die Schweiz transferiert wurde, wie die Zeitung berichtet. Gegenüber Telepolis wurde angegeben, der Kunde habe Selbstmord begangen und sei ein Mitarbeiter von Siemens gewesen. Die Nürnberger Zeitung verweist auf eine Stelle des Sonderrevisionsberichts zu Mollaths Ex-Frau: "Insgesamt ist anzumerken, dass sich Frau ... wenig kooperativ zeigte."

Auf der Internetplattform openPetition wird derzeit der Rücktritt der bayerischen Justizministerin Beate Merk gefordert. Auch Grüne, Freie Wähler und SPD bekräftigten gestern erneut ihre Rücktrittsforderung.