Der Fall Guttenberg als Beleg für die Notwendigkeit von Open Access

Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen sieht Regierungsforderungen nach weiteren Immaterialgüterrechtsverschärfungen als unglaubwürdig an, wenn der unter fragwürdigen Umständen promovierte Minister in der Politik verbleibt

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Die Voraussetzungen dafür, dass via Crowd-Prüfung mittlerweile deutlich mehr als 100 nicht korrekt zitierte Stellen in Karl Theodor von und zu Guttenbergs Dissertation gefunden werden konnten, war das elektronische Vorliegen der Arbeit in einem frei zugänglichen Format. Das, so bemerkt der Konstanzer Informationswissenschaftsprofessor Rainer Kuhlen in einem Aufsatz im Informationsethik-Fachportal Netethics, zeigt in bemerkenswerter Weise, wie wichtig der von Verlagen seit Jahren mit Forderungen nach weiteren Immaterialgüterrechtsverschärfungen angegriffene genommene offene Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten für deren Qualitätssicherung ist.

In seiner ausgesprochen lesenswerten Analyse des Skandals kommt Kuhlen auch zu dem Ergebnis, dass im Falle eines "Verbleibens" des Verteidigungsministers in der Politik "Äußerungen z.B. von der Kanzlerin oder der Justizministerin zum geistigen Eigentum kaum mehr als Grundlage für die politische Regulierung des Urheberrechts ernst genommen werden" können. Das so Kuhlen, müsse allerdings keinesfalls ein negativer Effekt sei, denn die Regierung hätte so die Gelegenheit, schädliche Verwerterforderungen einer genaueren Prüfung zu unterziehen und das Urheberrecht offener zu gestalten.

Offen ist allerdings auch, ob das die Politik und die Verwerter ebenfalls so sehen: Auf Rücktrittsforderungen oder Stellungnahmen aus der Rechteinhaberindustrie wartet man bisher nämlich vergeblich. Anfragen von Telepolis an bekannte Musikindustrie-Lobbyisten blieben seit Mittwoch unbeantwortet. Dafür äußerte Günter Krings, ein den Forderungen der Rechteinhaberindustrie sehr offen gegenüberstehender CDU-Politiker in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) die Meinung, die Vorwürfe gegen Guttenberg seien "lächerlich" und Teil einer "Schmutzkampagne". Als Begründung dafür nannte Krings allerdings eine Tatsache, die indirekt sehr für Open Access spricht und einigen Wissenschaftsverlagslobbyisten in der Zukunft noch schwer im Magen liegen könnte: Guttenbergs Doktorarbeit, so der selbst in Köln promovierte Jurist, dessen Dissertation bisher noch einer Crowd-Überprüfung harrt, sei nämlich "in einem höchst renommierten Wissenschaftsverlag erschienen, der für seine strengen Maßstäbe bekannt ist".