Bundesarbeitsministerium bestreitet Pläne für Anti-Ponader-Regelung

Der Arbeitslosen- und Sozialhilferechtsberater Harald Thomé mutmaßt, dass Selbständigen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit zum ALG-II-Aufstocken genommen werden soll

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Arbeitslosen- und Sozialhilferechtsberater Harald Thomé wirft der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in seinem Newsletter vor, Selbständigen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit zum ALG-II-Aufstocken zu entziehen oder diese deutlich einzuschränken zu wollen. Im Bundesarbeitsministerium heißt es dazu auf Anfrage von Telepolis jedoch, man plane "keinerlei derartige Änderungen". Thomés Schlussfolgerungen hält man dort für "nicht nachvollziehbar", "weil auch für Selbständige bei Vorliegen der Voraussetzungen ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf Deckung des Existenzminimums besteht". Allerdings räumt Ministeriumssprecher Christian Westhoff ein, dass Selbständige "wie andere Leistungsberechtigte auch […] alle Möglichkeiten zur Beendigung oder zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen" müssten.

Dass es selbständige Hartz-IV-Aufstocker gibt, wissen viele Deutsche, seit Johannes Ponader (der politischen Geschäftsführer der Piratenpartei) dies in einer Fernsehtalkshow dem mit jährlich angeblich 10,5 Millionen Euro Zwangsgebühren finanzierten Moderator Günther Jauch erzählte. Mittlerweile gab Ponader in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bekannt, dass er aufgrund steigender Bekanntheit und steigender Einnahmen auf der einen und zunehmender Schikanen durch die Arbeitsagentur auf der anderen Seite zukünftig auf diesen Zuschuss verzichten will. Etwa 125.000 Selbstständige sind allerdings deutschlandweit weiter darauf angewiesen.

Im Mai hatte die Bundesarbeitsministerin erklärt: "Selbstständigkeit und der Rest ist Hartz IV - das wird auf Dauer nicht gehen." In dieser Äußerung sehen Thomé und der Ökonom Dr. Dietrich von Hase ebenso einen Schritt in Richtung Streichung wie in einer von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM), in der es heißt, dass die Gewährung der Grundsicherung für Selbstständige aus volkswirtschaftlicher Sicht "kritisch" zu betrachten sei. Ein Schritt zur Verringerung der Zahl selbständiger Aufstocker könnte von der Leyens neue Rentenversicherungspflicht sein - wenn sie (wie bislang geplant) weitgehend ohne Rücksichtnahme auf Geringverdiener umgesetzt wird. Die Bundesarbeitsministerin meinte nach öffentlicher Kritik daran in einer Videobotschaft, Selbständige mit niedrigem Einkommen sollten sich auf offene Stellen bewerben, von denen es angeblich eine Million gibt.

Bereits im Juni letzten Jahres war Heinrich Alt, ein Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten, "die Bezugsdauer von staatlichen Grundsicherungsleistungen für Selbstständige zeitlich [zu] begrenzen". Alt zufolge sei dies notwendig, weil der Steuerzahler "nicht auf Dauer eine nicht tragfähige Geschäftsidee mitfinanzieren" könne. Das Gleiche gilt allerdings für viele Betriebe, in denen über 1,2 Millionen Arbeitnehmer zu so niedrigen Löhnen arbeiten, dass sie zusätzliche ALG-II-Leistungen zum Lebensunterhalt brauchen. Weil außerdem ein vollständiges Bestreiten des Lebensunterhalts durch Hartz IV den Steuerzahler deutlich mehr Geld kosten würde als ein Aufstocken, glaubt von Hase, dass der eigentliche Hintergrund solcher Vorschläge im Schutz der alten Handwerker-Wählerklientel von Union und FDP vor billiger neuer Konkurrenz liegt.