Vorfahrt für Kernkraft und Großkraftwerke

Bundesnetzagentur stellt zukünftige Regeln für Auskopplung von regenerativem Strom vor

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Nächsten Sonntag soll die Entscheidung über den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke fallen. Angela Merkel lädt dann ins Kanzleramt ein, um koalitionsintern festzulegen, um wie viele Jahre die Meiler noch in Betrieb bleiben dürfen, wie der Bundesrat (mit seiner Ländermehrheit der Oppositionsparteien) als Abstimmungsorgan möglichst außen vor gehalten werden kann und wie hoch die Extrasteuer für die Betreiber ausfällt (die dann auf die Strompreise umgelegt wird).

Der erklärte Wille der Koalitionäre, eine zentrale Energieversorgung durch Großkraftwerke weiter festzuschreiben, ist leider fatal für die bisherigen Modernisierungbestrebungen, die Stromversorgung mehr regenerativ zu organisieren. Zeitweise ist schon heute ein Stromüberangebot vorhanden und Netzbetreiber können dann vorrangig regenerative Stromlieferanten ausbremsen, um ihre eigenen Kraftwerke nicht drosseln zu müssen ( Telepolis berichtete).

Denn 50 Stunden braucht es im Schnitt, bis ein Kernreaktor nach dem Herunterfahren wieder seine volle Leistung erreicht (ein Kohlekraftwerk braucht rund vier Stunden, Gaskraftwerke teilweise weniger als eine Stunde). Der weitere Ausbau der regenerativen Stromversorgung wird so, trotz und wegen immer mehr installierter Leistung, durch das Vorhandensein der alten Großkraftwerke, immer mehr behindert.

Die Universität Flensburg weckte diese Woche, in einer für Lichtblick erstellten Studie, die Erwartung, durch den doch "gesetzlich garantierten Vorrang" erneuerbaren Stroms im Netz müßten Kernkraftwerksbetreiber bei einer Laufzeitverlängerung hohe Verluste hinnehmen. Studienleiter Olav Hohmeyer rechnete vor, dass, wenn der Vorrang für die Erneuerbaren konsequent eingefordert würde, die AKW-Betreiber Eon, RWE, Vattenfall und EnBW mit Verlusten von rund 80 Mrd. Euro rechnen müßten. Dies bei einer von der Industrie gewünschten Laufzeitverlängerung von 28 Jahren. Bei der von Norbert Röttgen vorgeschlagenen Laufzeitverlängerung von acht Jahren wären es 1,1 bis vier Milliarden Euro.

Nur: Der Vorrang für die Erneuerbaren ist schon längst aufgehoben. Jetzt soll die Herabstufung für größere regenerative Stromerzeuger auch noch per Verordnung festgeschrieben werden. Die Bundesnetzagentur stellte dazu ihren neuen " Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement" vor. Damit soll die zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-, KWK- und Grubengasanlagen auf Anforderung des Netzbetreibers ganz regulär erlaubt sein, wenn die installierte Leistung der an einer Einspeisung gehinderten Anlage bei mindestens 100 kW liegt. Also unabhängig von der aktuell erzeugten Strommenge die ja eigentlich der Grund für die Abschaltung sein soll. Schon größere solare Aufdachanlagen und bereits einzelne Windräder sind davon betroffen.

Für die Anerkennung der durch die "Einspeisemanagement-Maßnahme" entstandenen Kosten (=werden wieder auf Strompreis umgelegt) soll der Netzbetreiber zwar der Bundesnetzagentur den Nachweis führen, dass die Abschaltung der regenerativ arbeitenden Kraftwerke im Einzelnen erforderlich war, nur, wie will die Behörde Bundesnetzagentur in einem Stromnetz, das im Viertelstundenraster geregelt wird, die gemachten Angaben überhaupt überprüfen - schriftlich, per Fax oder per Excelsheet? In dem Moment, wo der absolute Vorrang für regenerativen Strom aufgehoben wurde und Netzbetreiber gleichzeitig noch Kraftwerksbetreiber sind, wird aus erneuerbarem Strom Strom zweiter Klasse.