Wulff exhumiert Majestätsbeleidigung

Der Bundespräsident fühlt sich verunglimpft

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Der Bürger Herr Christian Wulff hat einen Rochus auf einen anderen Bürger aus Zittau, welcher der Bürgerin Frau Bettina Wulff eine Kränkung zufügte. So soll der Unhold im Fratzenbuch ein offenbar gefotoshoptes Lichtbild zur Schau gestellt haben, welches des Bürgers Herrn Wulffens bessere Hälfte scheinbar bei einem seit 1945 in Deutschland unüblichen Gruß zeigte. Bereits vor einem Jahr hatte diese böswillige Montage bei einem Mitbewerber des Bürgers Herrn Wulff zu sonderbaren Verwirrungen geführt. Es hat den Anschein, dass es sich beim nun in Anspruch genommenen Bürger aus Zittau um den Urheber des Werkes handelt. Darüber hinaus soll er laut RP-Online über die Bürgerin geunkt haben, ihr fehle eigentlich nur noch ein "Schiffchen auf dem Kopf" und sie sehe aus wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz", sowie "Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre." Das geziemet sich natürlich nicht.

Während tatsächliche Anwärter auf den deutschen Königsthron wie etwa der Prinz zu Hannover bei Unflat das bürgerliche Persönlichkeitsrecht zu bemühen und traditionell die Zivilgerichte anzurufen pflegen, will ausgerechnet der Bürger Herr Wulff das hoheitliche Sonderrecht der Majestätsbeleidigung fruchtbar machen. Diese heißt für den ersten Bürger im Staate inzwischen „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ und ist in § 90 StGB neben der konventionellen Beleidigung besonders unter Strafe gestellt. Bemerkenswert ist das Vorgehen des Bürgers Herrn Wulff in zweierlei Hinsicht: Soweit bekannt, haben in den letzten Jahrzehnten die souveränen Inhaber des Bundespräsidentenamts sämtlich davon abgesehen, dieses antiquierte Sonderrecht überhaupt in Anspruch zu nehmen. Es galt daher bislang als nicht mehr angewendetes Relikt aus dem Adenauer-Deutschland. Zum anderen hat der Bürger Herr Wulff nicht etwa die Zivilgerichte angerufen, die sich mit Fragen der Ehre Prominenter befassen, sondern bemüht das Strafrecht. So soll sich in Dresden am 11.Januar 2012 die Staatsschutzkammer ernsthaft mit dem Internetulk befassen. Mithin sandte der amtierende Bundespräsident ein unmissverständliches Signal an seine unbotmäßigen Kritiker.

Der Bürger aus Zittau ist indes mit einer maximalen Haftstrafe von fünf Jahren glimpflich bedient. In Thailand etwa wurde kürzlich ein US-Blogger gerade zu fünf Jahren Haft wegen Majestätsbeleidigung verurteilt, während dort eine Aktivistin 18 Jahre bekam. Wie viele Jahre sich der Bürger Herr Wulff in seinem Amt halten wird, ist derzeit nicht bekannt.

UPDATE: Offenbar gab es zwischen 1990 und 2006 zwei Anwendungsfälle, in denen das Bundespräsidialamt die Ermächtigung nach § 90 Abs. 4 StGB erteilt hat, wobei es sich in einem Fall um einen tätlichen Angriff gehandelt haben soll. Quelle: Andrea Hartmann: "Majestätsbeleidigung und Verunglimpfung des Staatsoberhauptes (§§ 94 ff. RStGB, 90 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert" (2006)