Petition für Künstlersozialkasse nimmt 50.000-Unterschriften-Hürde

Unternehmen, die Freiberufler aus Kreativbranchen beschäftigen, sollen stärker kontrolliert werden

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In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland arbeiteten die meisten Menschen als fest angestellte Arbeitgeber und Angestellte. Selbständige und Freiberufler verdienten meist so gut, dass sie privat für Krankheit und Rente vorsorgen konnten und dies auch taten. In den letzten Jahrzehnten änderte sich dieses Gefüge zunehmend: Immer mehr Menschen arbeiten auch außerhalb klassischer Bereiche wie der Medizin und der Rechtsberatung auf Honorarbasis und verdienen dabei häufig weniger als Festangestellte.

Um die Versorgungslücke teilweise zu schließen, rief man Anfang der 1980er Jahre die Künstlersozialkasse ins Leben: Sie fungiert als eine Art virtuelles Lohnbüro für freiberufliche Grafiker, Musiker, Discjockeys, Schauspieler, Schriftsteller, Übersetzer, Journalisten und andere schöpferisch tätige Berufe: Dazu sammelt sie nicht nur Renten- und Krankenversicherungsbeiträge von Versicherten ein, sondern auch Pauschalabgaben von allen Unternehmen, die Freiberufler aus diesen Bereichen beschäftigen.

Da die Beiträge der Versicherten nach der Einkommenshöhe gestaffelt sind, gibt es in diesem Bereich kaum Probleme mit Rückständen. Anders sieht es bei den abgabepflichtigen Unternehmen aus: Sie zahlen oft nur dann, wenn sie von der dafür seit 2007 zuständigen Deutschen Rentenversicherung geprüft werden. Um diese Prüfungen geht es in einer Petition, die letzte Woche die 50.000-Unterschriften-Hürde nahm und nun einen Sprecher zur Anhörung im Bundestag entsenden darf. Die inzwischen etwa 52.000 Unterschriften kamen für viele Beobachter überraschend zustande, weil insgesamt nur gut 170.000 Personen bei der Künstlersozialkasse versichert sind. Allerdings half die Institution zahlreichen heute Angestellten über Durststrecken hinweg und fungiert als eine Art soziales Zwischennetz, das vor Hartz IV schützen kann.

In der noch bis 6. August laufenden Petition fordern die Unterzeichner, eine (von der Bundesregierung vor der Verabschiedung aus dem BUK-Neuorganisationsgesetzentwurf gestrichene) regelmäßige Überprüfungspflicht für potenziell abgabepflichtige Unternehmen. Diese sollen der Vorstellung der Petenten nach im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen und spätestens alle vier Jahre von der Deutschen Rentenversicherung kontrolliert werden, ob bei ihnen die Beschäftigung auf Honorarbasis und die Zahlung von Beiträgen an die Künstlersozialkasse im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Sonst – so die Bittschreiber – könnte der bereits jetzt mit Steuermitteln bezuschussten Institution langfristig das finanzielle Aus drohen.