Netzsperren verhängen, ohne ein Gericht zu bemühen

Frankreich: Politiker und Lobbyisten wollen eine neue übergeordnete Internetaufsichtsbehörde, die bei Kinderpornografie, "gefährlichen Games", Urheberrechtsverletzungen und auch bei unzulässiger Berichterstattung eingreift

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"Die Netzneutralität und das freie Zirkulieren von Informationen und Ideen sind nicht gleichbedeutend mit der Abwesenheit von Regulierungsmaßnahmen." Auch das Internet müsse die generellen Prinzipien der Gesetzgebung respektieren, woraus sich die Notwendigkeit ergebe, Kontrollinstanzen einzurichten - auch das französische Manifest für eine Netz-Aufsichts-und Regulierungsbehörde (Haute Autorité du Net) argumentiert mit Positionen, die aus Diskussionen hierzulande längst bekannt sind.

Als ob das Internet nicht längst Gesetzen und Regeln unterworfen wäre, die beispielsweise über Abmahnungen zu deutlich spürbaren Sanktionen für Internetbenutzer führen können, versucht auch dieses Manifest mit dem Aufguss naiv-populistischer Postulate, einer stärkeren Zensur das Wort zu reden. Immerhin soll die zu schaffende Aufsichtsbehörde befugt sein, ohne dafür den Weg über Gerichte zu gehen, Webseiten zu sperren. Um die Notwendigkeit der Zensurbehörde vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, beruft man sich auch hier vor allem auf Kinderpornografie-Sites und Webseiten, die "illegale Spiele" anbieten. Doch sollen Sperren künftig von der Haute Autorité auch für Seiten verfügt werden können, die illegales Kopieren und damit Verstöße gegen Immaterialrechte ermöglichen.

In der vorgestellten Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde mit den Behörden des Innenministeriums, die den Bereich Kinderpornografie bearbeiten ( OCRVP und OCLCTIC), der für Spiele zuständigen Behörde ARJEL und Hadopi für Urheberrechtsverletzungen, komplettiert durch eine Kooperation mit den Internetprovidern legt man dem Projekt eine Machtbasis zugrunde, die aufhorchen lässt. Zumal die Behörde auf Anfragen dieser Stellen mit Sperren der verdächtigten Seiten reagieren können soll, ohne dass dazu ein Gerichtsbeschluss nötig wäre.

Zu den Tatbeständen, die eine Sperre legitimieren, gehören neben Betrug, Phishing, Verkauf von gefälschten Waren, Verbreitung von Viren, Bereitstellung von Kinderpornografie laut Manifest auch Denunziationen und Verstöße der Presse, so etwa der Aufruf zum Hass, Diffamierung, Beleidigung und Verbrechensverherrlichung:

"1.Les escroqueries et contrefaçons (phishing, fraudes, chantage, vente de contrefaçons, virus, escroqueries financières, jeux d'argent illégaux...),
2.Les atteintes aux personnes et aux mineurs (pédopornographie, usurpation d'identité, atteinte à la vie privée, dénonciations calomnieuses...)
3.Les infractions "de presse" (provocation à la haine, apologie de crime, injures, diffamation...)."

Als Unterzeichner des Manifests werden Politiker genannt, die hierzulande völlig unbekannt sind, Politiker aus der zweiten Reihe: Jacques Godfrain, zur Zeit der Präsidentschaft Chiracs von 1995 bis 1997 Minister für Zusammenarbeit, der sich bereits in den späten 1980er Jahren mit einem Gesetz gegen Betrug im Feld neuer Technologien bemerkbar gemacht hat; Jean-Pierre Bigot, der als juristischer Experte bezeichnet wird, eine Richterin und ein Gründer von Cyberlex, einer Organisation, welche sich für die Stärkung von Immaterialrechten im Internet einsetzt.

Ob die Parlamentsabgeordneten für einen solchen Vorschlag offen wären, ist eher unwahrscheinlich, so das Fachblatt Numérama: die nächste Präsidentenwahl steht ins Haus. Sollte Sarkozy wiedergewählt werden, und die chancen dafür stehen nicht schlecht, so ahnt man, wohin sich seine Internet-Politik bewegt. Die Unterzeichner sind Mitglieder der Mehrheitspartei UMP, bzw. stehen ihr nahe.