US-Militär lässt deutsche Drohne entführen

Picknick am Dagger Complex führte zu internationalem Konflikt

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Die gestrige Safari des NSA-Spion-Schutzbunds zum Dagger Complex in Griesheim provozierte einen Eklat. So hatten die Forscher wie schon in den letzten Wochen zu wissenschaftlichen Zwecken eine Drohne vom Typ „Parrot“ in der Nähe des auf deutschem Boden befindlichen NSA-Nests aufsteigen lassen. Nachdem die Drohne wieder gelandet war, tauchte nicht nur ein Schwarm Uniformierter auf, sondern sogar ein Polizeihubschrauber im Tiefflug, offenbar bereit zum Luftkampf mit der Drohne. Die Lokalzeitung Echo online sowie ein anwesendes TV-Team freuten sich über die unerwartete Reaktion. In Begleitung der US-Militärpolizei beschlagnahmten deutsche Polizisten das Fluggerät, brachten es hernach jedoch nicht unmittelbar in die Asservatenkammer, sondern fuhren im Konvoi in den Dagger Complex. (UPDATE: Offenbar fuhren nur die Fahrzeuge der Military Police ohne die Drohne in den Dagger Complex.) Die Aufnahmen des Parrot, der seine Videos live auf Tablets und Smartphones überträgt und auf abnehmbaren Sticks aufzeichnet, waren im Zeitpunkt der Beschlagnahme nicht mehr an Bord. Die Forscher bestreiten, dass es zu einem Überflug des Geländes gekommen sei, wie man es ihnen vorwarf.

Eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme vermochten die Uniformierten nicht anzugeben. Zeugen zufolge beriefen sich die Beamten auf „Befehle von oben“. Das Anfertigen von Fotos militärischer Anlagen kann nach § 109g StGB zu einer mehrjährigen Haftstrafe führen, allerdings nur dann, wenn hierdurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet wird. Da die Spione jedoch offenbar in einem unterirdischen Bau hausieren und sich die oberirdischen Bauten auch per Google Maps erschließen lassen und breites Medieninteresse erfuhren, dürften von den Aufnahmen keine ernsthaften Gefahren ausgehen. Es könnte allerdings eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vorliegen, falls das Gebiet als militärischer Schutzbereich gekennzeichnet sein sollte. Den Forschern zufolge war dies nicht der Fall. Gegen konventionelles Fotografieren war die Polizei bei den Picknicken bislang nicht eingeschritten, auch später nicht beim gestrigen Mitternachtsgrillen vor dem Tor des Dagger Complex, mit dem die Forscher hofften, nachtaktive Spione aus ihrem Bau zu locken. Ein offenbar vom US-Militär in englischer Sprache formuliertes Verbotsschild, welches den am Dagger Complex befindlichen Elberstädter Weg Fußgängern verbietet, betraf die Drohne naturgemäß nicht. Inwiefern das US-Militär für die Verkehrsregelung öffentlicher Straßen zuständig ist, sei einmal dahin gestellt. (UPDATE: Das Schild richtet sich nur an das eigene Personal.)

Die Forscher bemühen sich indes um eine neue Drohne. Reizvoll wäre, kommenden Samstag ein Quadrocopterfestival am Dagger Complex auszurichten und die Spione im Schwarm anzugreifen. Sollten Beamte auch künftig zur Präsentation erbeuteter Drohnen Einlass in den geheimnisvollen Dagger Complex erhalten, so bestünde die Chance, dort bei dieser Gelegenheit auch wegen Verdachts auf geheimdienstliche Agententätigkeit zu ermitteln. Die Angelegenheit könnte eine politische Dimension entfalten, weil die unmittelbar an der Drohnenoperation beteiligten Picknicker als Aktivisten einer überwachungskritischen politischen Partei bekannt sind. Insoweit ist eine Beobachtung der Gruppe durch den Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst dringend angezeigt.

UPDATE: Wie der in der Krisenregion ansässige Hessische Rundfunk berichtet, prüft die Polizei die mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Dies wäre etwa nach § 201a StGB dann der Fall, falls auf dem Gelände nackte Spione gefilmt wurden. Tatsächlich ziehen Spione bisweilen blank. In den 1990er Jahren war der BND-Forscher Erich Schmidt-Eenboom bis in die Sauna beschattet worden.

UPDATE: Fotostrecke vom Picknick mit Hubschraubereinsatz.