Bundesländer sind gefragt

AKW-Verlängerung zustimmungspflichtig - Atomkonsens wäre es auch gewesen

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Im Auftrag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier eine " Rechtsgutachtliche Stellungnahme" vorgelegt. Geklärt werden sollte, ob bei einem möglichen Beschluß, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern oder diese ganz freizugeben, die Zustimmung auch der Länder im Bundesrat erforderlich ist. Oder ob die aktuelle Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag allein entscheiden kann. Relevant ist dies, weil die Koalition nach der NRW-Wahl ihre Mehrheit in der Länderkammer verlieren könnte.

Papier kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine AKW-Laufzeitverlängerung nur mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen kann. Nach nach Artikel 87 c des Grundgesetzes sei sie "zustimmungsbedürftig", weil es sich "nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts handele. Die Deutsche Umwelthilfe geht deshalb davon aus, dass es nach diesem Votum ohne eigene Mehrheit für die Koalition im Bundesrat keine längeren Laufzeiten von Atomkraftwerken geben kann.

Interessant ist, dass nach Papiers Gutachten auch das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung von 2002 im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen wäre. Da der Bundesrat damals aber mehrheitlich auf ein Einspruchsrecht verzichtet hatte, sei dieser Verzicht gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes als Zustimmung zu werten.