Mehr Abmahnmissbrauch im Bistum Regensburg?

Die Diözese verbot einem Blogger Äußerungen zum Umgang des kirchlichen Verwaltungsbezirks mit einem pädophilen Priester

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Gestern machte die Süddeutsche Zeitung bekannt, wie ein katholischer Würdenträger aus dem Bistum Regensburg Hinweise auf Kindsmissbrauch mit Abmahnungen erstickte. Der Fall eines Marburger Bloggers deutet darauf hin, dass dies kein Einzelfall gewesen sein könnte. Bastiaan Zapf betreibt das Blog Brights Marburg. Mitte Dezember beschäftigte sich ein Autor dort mit einem im Handelsblatt erschienenen Artikel, der sich mit dem Umgang des Bistums Regensburg mit einem pädophilen Priester auseinandersetzte.

Weil angeblich eine aus diesem Artikel übernommene Behauptung nicht stimmt, erhielt Zapf von einer nach eigenen Angaben vom Bistum Regensburg beauftragten Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine kostenpflichtige Abmahnung. Inhalt war eine Unterlassungserklärung, die er binnen eines Tages unterschrieben zurückschicken sollte. Zapf teilte der Kanzlei darauf hin mit, er gehe davon aus, dass die im Handelsblatt gemachte und dort weiterhin nachzulesende Behauptung inhaltlich richtig sei, weshalb er sich den in der Abmahnung gemachten Forderungen nicht beugen wolle. Darauf hin erhielt er eine durch das Hamburger Landgericht erlassene Einstweilige Verfügung, welche ihm eine Wiederholung besagter Angabe unter Androhung einer seiner Ansicht nach "grotesk hohen" Strafe verbietet.

Darauf, dass das Instrument Abmahnung hier ganz gezielt als Druckmittel in einer Auseinandersetzung zwischen finanziell ungleich gestellten Parteien missbraucht worden sein könnte, deutet die Tatsache hin, dass sich jene Behauptung, die dem Blogger nach eigenen Angaben per Einstweiliger Verfügung verboten wurde, im Handelsblatt weiter findet und den Angaben der Zeitung nach keine Abmahnung dort einging. Beim Bistum Regensburg und bei der Münchener Rechtsanwaltskanzlei war bisher niemand erreichbar, der Telepolis diese unterschiedliche Behandlung erklären hätte können.

Zapf wertet die Missbrauchsmöglichkeiten, wie sie das deutsche Abmahnrecht und der Fliegende Gerichtsstand bieten, als "Gift für die Redefreiheit" und gibt zu bedenken, dass die Botschaft, die mit solchen Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen ausgesandt wird, unmissverständlich lautet, dass man kritische Inhalte ausschließlich anonym von im Ausland gehosteten und via TOR gewarteten Websites veröffentlichen könne. Das, so der Blogger, öffnet allerdings Beleidigungen, falschen Anschuldigungen und Ähnlichem erst recht Tür und Tor.