Belgien: Mehr Streit um Urheberrechtsabgaben für Provider

Nachdem die belgische GEMA die drei größten Provider des Landes auf Zahlung einer Urheberrechtsabgabe auf Internetanschlüsse verklagte, geht nun die Regierungsbehörde gegen die Verwertungsgesellschaft vor

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Von
  • Peter Mühlbauer

Im Mai dieses Jahres verklagte die belgische Urheberrechtsverwertungsgesellschaft Société d'Auteurs Belge (SABAM) die drei größten Internetprovider des Landes, Belgacom, Telenet and Voo, vor einem Brüsseler Gericht auf Zahlung einer Umsatzabgabe in Höhe von 3,4 Prozent. Die Verwertungsgesellschaft begründet ihren Wunsch damit, dass die Einnahmen aus der Leermedienabgabe in den letzten 13 Jahren um 54 Prozent zurückgingen und die Geldflüsse von Streaming-Anbietern wie Apple, Google und Spotify nicht in entsprechendem Ausmaß stiegen. Das führt man auf nicht lizenziere Angebote zurück, durch deren Existenz Internetprovider indirekt Geld verdienen würden.

Nun hat die belgische Regulierungsbehörde FÖD Wirtschaft die SABAM verklagt, nachdem die Verwertungsgesellschaft sich vorher weigerte, ihre Klage gegen die Provider zurückzunehmen. Der FÖD Wirtschaft begründet sein Einschreiten damit, dass die Forderung der SABAM gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verstoße, weil sie das Bereitstellen von Internetdienstleistungen wie ein unlizenziertes Onlinestellen von immaterialgüterrechtlich geschützten Inhalten behandle.

Beim belgischen GEMA-Äquivalent bestreitet man das und meint wörtlich, man bewege sich "innerhalb der gesetzlichen Grenzen". Hat die SABAM diese Grenzen doch überschritten, dann droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro für jeden Tag, den sie ihren Prozess gegen die Provider fortsetzt. Ein erster mündlicher Verhandlungstermin wird aber erst für 2014 erwartet.

Verliert die Vereinigung von Autoren, Komponisten und Verlegern den Prozess, wäre das nicht das erste Mal, dass die Verwertungsgesellschaft eine Niederlage einstecken müsste: 2011 scheiterte sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Klage, die den Provider Scarlett dazu verpflichten sollte, Inhalte zu filtern, und im Februar 2012 verlor sie vor dem EuGH einen Prozess gegen das soziale Netzwerk Netlog.

(pem)