Zusatzeinnahmen aus Internetgeschäften: Hartz-IV-Empfänger sollen systematisch überwacht werden

Die Bundesagentur für Arbeit strebt eine Gesetzesänderung zur besseren Aufdeckung von Einkünften aus ebay und anderem E-Commerce an

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Die Bundesagentur für Arbeit will Hartz-IV-Empfänger künftig hinsichtlich eventueller Zusatzeinnahmen aus Internetgeschäften „systematisch überwachen“, meldet der Bayerische Rundfunk Wie auch aus anderen Medienberichten hervorgeht, will die BA genauer auf E-Commerce-Einnahmen von ALG-II-Beziehern, wie etwa durch Verkäufe bei ebay, achten können und strebt dazu eine Gesetzesänderung an.

Die Aufdeckung dererlei Einkünfte soll über neue gesetzliche Grundlagen für die Datenerhebung im Internet geschehen, der Vorschlag dazu ist laut Medienberichten in einem Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu lesen. Eine Sprecherin der BA bestätigte gegenüber dem BR das Vorhaben einer Gesetzesänderung. Wie die e-Commerce-Überwachung technisch funktionieren soll, habe die Sprecherin allerdings nicht sagen können, so die BR-Meldung.

Die Einnahmen aus dem würden auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet, wird die BA-Vertreterin zitiert. Verschweigen gelte als Leistungsmissbrauch.

"Rechtsvereinfachung beim Arbeitslosengeld II" war das Thema der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der BA, berichten andere. Zum Portfolio der „Rechtsvereinfachung“, die anscheinend auf die Abschaffung von datenschutzrechtlichen Hemmnissen für größere rechtlich legitimierte Überwachungsmöglichkeiten abzielt, gehört demnach auch eine optimierte Vernetzung der Daten unter den Behörden: eine "Ausweitung des Datenabgleichs mit anderen Behörden".

Konkret wird aus dem Arbeitsgruppen-Bericht der Vorschlag des BA zitiert, "dass künftig auch die Daten von Hartz IV-Beziehern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen und Daten der Grundbuchämter an Jobcenter übermittelt werden sollen".

Ergänzung:

Dabei geht es "nicht mehr nur die Daten des Empfängers selbst", sauch die Daten "sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft" sollen bei anderen Sozialbehörden und Einrichtungen abgerufen werden dürfen, heißt es.