"Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen"

Außer Kontrolle

Der Fall des Oberallgäuer Familienvaters, der seine Tochter mehrfach vergewaltigt haben soll, stellt sich als Falschbezichtigung heraus. Die Tochter gibt an, alles erfunden zu haben

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Im Juli 1996 verurteilte das Landgericht Kempten einen Familienvater zu sieben Jahren Haft wegen sexueller Gewalt. Ermittler, Gutachter und Gericht waren unisono der Meinung, dass die Schilderungen des Opfers, der Tochter des Beschuldigten, die Beschuldigungen stützten. Und obgleich der Beschuldigte die Taten stets abstritt und davon sprach, dass er "vorverurteilt" werde, wurde er zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, welche er voll verbüßte.

Nun, 17 Jahre später, hat der Fall eine überraschende Wende genommen, da das frühere "Opfer" vor Gericht angab, die Vergewaltigungen frei erfunden zu haben. Ihre Geschichte habe sie mit Hilfe eines Terminkalenders so konzipiert, dass sie die Gutachter und Ermittler wie erwünscht überzeugte. Grund für die Falschbeschuldigung sei, so die heute 33jährige Frau, dass sich ihre Eltern getrennt hätten und die Mutter sie gegen den Vater aufgehetzt habe. Sie habe dem Mädchen sogar suggeriert, dass der Vater an ihrer Krebserkrankung schuld sei, weshalb das Mädchen einen Hass auf den Vater entwickelte und meinte, es müsse sich an "dem blöden Vater rächen". Daher erfand sie dann die Vergewaltigungen, die sie im Alter von neun und zehn Jahren erlebt haben wollte.

Das Ergebnis dieses Lügengespinstes war nicht nur, dass der Vater im Gefängnis endete - auch der Bruder wurde aus der Familie entfernt und wuchs bei Pflegeeltern auf. Zwar habe sie, so die geständige Lügnerin, stets ein schlechtes Gewissen gehabt, sie habe sich jedoch nicht getraut, die Wahrheit zu sagen. Erst nachdem sie selbst Mutter einer Tochter geworden war, habe sie sich entschlossen, dem Druck nachzugeben und im Jahre 2009 die Wahrheit zu gestehen. Der gesamte Fall wird nun im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens neu aufgerollt, strafrechtlich dürfte aber der Vorwurf der Falschaussage verjährt sein. Ein Urteil wird bereits heute oder in den nächsten Tagen erwartet, es ist davon auszugehen, dass der Familienvater Heinz-Dieter G. voll rehabilitiert wird, was letztendlich jedoch nur eine juristischen Richtigstellung bedeutet - denn weder die Strafe noch die damit verbundenen Benachteiligungen und Leiden können rückgängig gemacht werden. Die von der Tochter belastete Mutter ist bereits ihrem Krebsleiden erlegen.

Auch für Heinz-Dieter G. ergab sich das Problem, dass ein wegen einer Sexualstraftat verurteilter Mensch letztendlich keine Chance hat, frühzeitiger entlassen zu werden, da er (wenn er auf seine Unschuld beharrt) als Häftling gilt, der sich der Reue und der Einsicht verweigert. Die Einsicht, etwas falsch gemacht zu haben, etwas nie wieder tun zu dürfen, wird hierbei als essentiell für den weiteren Verlauf der Resozialisation angesehen. Logischerweise führt dies dazu, dass ein Unschuldiger sich zu einer Tat bekennen muss, die er nicht getan hat, um als voll resozialisierbar zu gelten, während er, wenn er auf seiner Unschuld (also der Wahrheit) beharrt, negativ beurteilt wird.

Mangelnde Aufmerksamkeit der Gutachter

Der Fall wird viele Menschen aufbringen, die hinter Vergewaltigungsvorwürfen innerhalb von Familien manipulative Mütter vermuten, die auch vor Verleumdung nicht zurückschrecken, um ihre Ansichten und Wünsche durchzusetzen. Doch er zeigt vor allen Dingen auch, wie problematisch es ist, Fälle zu bewerten, in denen es keine Zeugen für die Tat gibt. Je akribischer die Vorbereitungen der vermeintlichen Opfer sind, desto höher steigt die Chance, dass das Lügengespinst so ausgefeilt und stabil ist, dass es Gutachter und Ermittler wie auch Gerichte gleichermaßen überzeugt. Um so wichtiger ist es, dass auf allen Seiten in alle Richtungen ermittelt wird – dies erhöht die Chance, dass Falschbezichtigungen früher auffallen und so vermieden wird, dass Unschuldige im Gefängnis enden.

Im vorliegenden Fall werden den Gutachtern Vorwürfe gemacht, da diese nur unzureichend auf Details geachtet haben sollen. So habe die Tocher beispielsweise sich widersprechende Angaben zur Häufigkeit der sexuellen Gewalt gemacht (mal 4-5 Mal, mal 16 bis 20 Mal, schließlich sprach sie von dreimal), ohne dass diesen Ungereimtheiten weiter nachgegangen worden wäre.

Erst kürzlich war im Fall Horst Arnold das vermeintliche Opfer der Falschbezichtigung überführt wurden, was Herrn Arnold jedoch nichts mehr nutzen wird, da dieser bereits verstorben ist. Der Anwalt von Heidi K., die Arnold falsch bezichtigt hatte, legte mittlerweile gegen die fünfjährige Haftstrafe für seine Mandantin Revision ein.

Update: Heinz-Dieter G. wurde heute freigesprochen. In einem gesonderten Verfahren wird über die ihm zustehende Entschädigung entschieden werden.