Oberstes US-Gericht bestätigt Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet

Ein wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilter US-Bürger ist vor dem Supreme Court mit seinem Einspruch gegen die gesetzlichen Grundlagen gescheitert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Supreme Court, das oberste Gericht der USA, hat ein 2003 vom US-Kongress verabschiedetes Gesetz gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet bestätigt. Anders als im Jahr 2002, als das Gericht das seit dem Jahr 1996 geltende Verbot aufhob, hatte die Mehrheit der Richter nun keine Einwände gegen die Bestimmungen zur Verbreitung und Begünstigung von Kinderpornografie über das Internet im Protect Act. Sie schränkten das in der Verfassung verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ein, heißt es in der Begründung (PDF-Datei).

Das Gesetz sieht Strafen vor für alle Personen, die wissentlich Werbung für verbotenes Material betreiben, selbst wenn das angebotene Material nicht existiert. Vor diesem Hintergrund war im Jahr 2004 der US-Bürger Michael Williams zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte in einem Internet-Chat "gute Bilder" seiner vier Jahre alten Tochter angepriesen. Außerdem schickte er einem verdeckten Ermittler einen Link auf ein pornografisches Angebot. Das daraufhin alarmierte FBI durchsuchte seine Wohnung, fanden die angepriesenen Bilder nicht, dafür aber 22 andere "sexuell eindeutige" Darstellungen von Minderjährigen auf der Festplatte seines Computers.

Williams ging gegen das Urteil in Berufung. Nach seiner Ansicht sei das Gesetz zu weit gefasst, da es theoretisch auch Werbung in populären Medien oder Fotos von badenden Kleinkindern betreffe. Es könne auch eine Person belangt werden, die beispielsweise einem Pädophilen nichtpornografische Bilder junger Mädchen anbietet, wenn der Pädophile insgeheim annehme, dass es sich um Kinderpornografie handle. Das Berufungsgericht in Atlanta gab ihm im Jahr 2006 Recht, doch nun meinten sieben der neun Richter des Supreme Courts, die Bedenken seien wirklichkeitsfremd. Falls Strafverfolger dennoch auf die Idee kämen, in solchen Fällen einzugreifen, würden die Betroffenen von den Gerichten geschützt. (anw)