EBA erlaubt Schlupflöcher für Banker-Boni

Eigentlich sollte kein Bankmanager mehr als den Betrag des Grundgehaltes durch Bonuszahlungen dazuverdienen sollte – aber es werden Ausnahmen gemacht

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Eine bereits beschlossene (aber von Großbritannien beim Europäischen Gerichtshof angefochtene) EU-Richtlinie hatte festgelegt, dass die Boni für Mitarbeiter, deren Aktivitäten einen "materiellen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank" haben, künftig nicht mehr als das Zweifache ihres Grundgehaltes betragen dürfen. Dadurch sollten die finanziellen Anreize zum Eingehen übermäßiger Risiken verringert werden, wovon ursprünglich alle Bankmitarbeiter mit Grundgehältern ab 500.000 Euro betroffen sein sollten.

Allerdings hatten Experten von Anfang an vorausgesagt, dass die Großbanken dann eben die Grundgehälter entsprechend erhöhen würden - was nun für das Top-Management aber anscheinend gar nicht erforderlich sein dürfte. Denn laut dem Vorschlag, den die EBA der Europäischen Kommission am heutigen Montag übermitteln wird, werden den Banken Ausnahmen zugestanden, die offenbar für das absolute Top-Management zugeschnitten wurden.

Grundsätzlich sind zwar das leitende Management sowie alle leitenden Mitarbeiter, die mindestens 0,5 Mio. Euro pro Jahr verdienen, zu den 0,3% meistverdienenden Angestellten der Bank gehören, oder deren Gesamteinkommen höher ist als das kleinste von einem jener Banker, die aufgrund der qualitativen Kriterien von der Regulierung erfasst werden, von der Bonus-Deckelung betroffen.

Laut dem neuen Vorschlag soll es "in begründeten Fällen" jedoch möglich sein, Mitarbeiter von der Regulierung auszunehmen - wobei unklar bleibt, ob die Banken diese Ausnahme den Behörden bloß zu melden haben oder ob diese Ausnahmen auch offiziell genehmigt werden müssen. So müssen bei Gesamteinkommen unter 750.000 Euro die nationalen Aufsichtsbehörden sogar erst im nachhinein informiert werden und nur bei höheren Einkommen im Voraus, während bei Ausnahmen über 1 Mio. Euro auch die EBA vorher informiert werden muss.

Voraussetzung für die Ausnahme wäre, dass die "qualitativen" Risiko-Kriterien nicht auf die ausgenommenen Banker zutreffen - wodurch jeder Manager mit "materiellem Einfluss auf das Risikoprofil der Bank" grundsätzlich ausgeschlossen bliebe, der beispielsweise zum führenden Management zählt bzw. die Autorität hat, signifikante Kreditrisiken einzugehen.

Die EBA dazu: "Institutions will have to submit the notification or application and demonstrate that the excluded staff on the basis of the business unit they are working in, as well as of their duties and activities have indeed no material impact on the institution's risk profile."

Folglich müssten die Banken für diese Ausnahmeregelungen belegen, dass der betreffende Mitarbeiter "auf Basis der Geschäftseinheit, für die er tätig ist, tatsächlich keinen materiellen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts" hat. Damit drängt sich freilich die Frage auf, welche Tätigkeit der betroffene Banker denn ausübt, die eine derart hohe Bezahlung rechtfertigen würden. Immerhin wären Vorstands- oder Abteilungsleiterpositionen mit Kreditentscheidungskompetenz grundsätzlich ausgeschlossen - ebenso eine aktive Handelstätigkeit, die ja kaum ohne Risikonahme möglich wäre.

Übrig blieben also allenfalls system-erhaltende Aufgaben wie Personalmanagement oder die Leitung der EDV, für die in der Regel aber vergleichsweise bescheidene Gehälter und nur geringe Boni ausgeschüttet werden. Wird die Regelung wie vorgeschlagen umgesetzt, wird es interessant sein, zu beobachten, welche Top-Banker plötzlich keinerlei Risikoverantwortung mehr tragen, aber dennoch Top-Boni erhalten sollen.

Seitens der Banken dürfte das dann wohl einiges an Kreativität verlangen, um die allfälligen "grauen Eminenzen" im Hintergrund jeglicher formalen Entscheidungsgewalt zu entkleiden. Aber immerhin wären die Boni der Rechtsanwälte, die derartige Ausnahmen erfolgreich begründen könnten, mangels entsprechender Risikonahme grundsätzlich nicht limitiert.