Pornoabmahnungen auf Basis von Erfolgshonorar?

Leak über offenbar brisante Vereinbarung zwischen Pornoverwerter und Abmahnkanzlei purzelte ins Internet

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Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C), derzeit in aller Munde wegen der mehr als umstrittenen Streaming-Porno-Abmahnungen, dürfte nun selbst durch ungebetene Post in Erregung geraten sein. So leakte eine politische Partei, die für eine Modernisierung des Urheberrechts sowie Whistleblowing eintritt, am Donnerstag Abend ein Dokument, das eine Vereinbarung zwischen dem einschlägig bekannten Rechtsanwalt mit einem Pornorechteverwerter nahe legt.

In den nicht unterschriebenen Papieren, von denen eines der Briefkopf der Rechtsanwaltskanzlei U+C ziert, wird eine angebliche Vereinbarung mit der einschlägig bekannten U+C-Mandantin Purzel Video GmbH detailliert dargestellt, die seit Jahren Werke auf dem Gebiet des Bodenturnens abmahnen lässt. Der mit der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen denkbar erfahrene Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hält die Vereinbarung für plausibel. Diese lasse sich nur so verstehen, dass die Filesharing-Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden seien. Im Zahlungsfall (auch in geringerer Höhe) sollte der überwiesene Betrag prozentual aufgeteilt werden: zumeist 30 % für die Mandantschaft, 60 % für den Abmahnanwalt, 10 % für einen Gerichtskostenpool. Abmahnverfahren, die zu keiner außergerichtlichen Zahlung seitens des mutmaßlichen Verletzers führen, sollten von U+C nicht in Rechnung gestellt werden.

Sollte das Dokument echt sein, dürfte die Kanzlei U+C in Schwierigkeiten geraten. So dürfen Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandanten von Gegnern nur Ersatz von solchen Honoraren verlangen, die den Mandanten auch tatsächlich in Rechnung gestellt wurden bzw. werden. Eine Risikobeteiligung der Rechtsanwälte an den von ihnen betreuten Verfahren ist in Deutschland nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig, die bei geschäftlichen Massenabmahnungen nicht vorliegen. Damit wären die von Abmahnopfern geforderten Kostennoten rechtswidrig gewesen. Das Dokument stammt noch aus einer Zeit, als die Honorare für Abmahnungen nicht durch den neugefassten § 97a UrhG wirksam gedeckelt waren.

Ein ähnlich anrüchiger Vertrag war vor vier Jahren im Bezug auf einen anderen bekannten Massenabmahner geleakt worden. Dieser konnte sich einer strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugsvorwurf durch eine fünfstellige Geldzahlung entziehen. Damals versuchten die betroffenen Anwälte, ihre Kollegen durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen zum Schweigen zu bringen.

Der aktuelle Leak hat nichts mit den Streaming-Abmahnungen in Sachen RedTube zu tun; allerdings möchte man wohl eher nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass die ominöse Firma "The Archive" die offenbar über 10.000 Abmahnungen vorab bezahlt und das Risiko der Uneinbringlichkeit der Kosten auf sich genommen hätte.