Petition für Abschaffung der Sanktionen bei ALG II: nur wenig Resonanz

Außer Kontrolle

Obgleich die Sanktionen seit Beginn der "HartzIV Reformen" steter Kritikpunkt sind, zeichnen nur wenige die Petition zur Abschaffung der Sanktionen mit. Ein Nichterreichen des Quorums wäre fatal.

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Seit dem 20.11.2013 kann eine Petition mitgezeichnet werden, die die Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis beim ALG-II-Leistungsempfang fordert. Hauptpetentin ist Inge Hannemann, die dafür bekannt wurde, dass sie trotz ihrer Tätigkeit beim Jobcenter die Sanktionen article_id=246173: scharf kritisierte und letztendlich deshalb ihre Erwerbsstätigkeit verlor (sie kämpft aber weiterhin darum, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen).

Neben Presseterminen, Auftritten im Fernsehen und vor allen Dingen auch bei Demonstrationen und Kundgebungen war die Onlinepetition somit ein logischer Schritt bei dem Versuch, die Sanktionen abschaffen zu lassen. Zwar werden gerade auch Onlinepetitionen stets kritisch beäugt (z.T. aus durchaus nachvollziehbaren Gründen), dennoch haben sie neben der reinen Petitionswirkung natürlich auch eine Wirkung in Bezug auf die Öffentlichkeit des Themas. Sanktionen sind seit Anfang der Reformen stets kritisiert worden und gerade Kritiker von "HartzIV" im allgemeinen haben sich gegen sie ausgesprochen.

Daher verwundert es, dass die Onlinepetition bisher noch keine größere Anzahl von Unterstützern aufweist. Am 23.11.2013 waren es ca. 7.800 Personen, die sich anschlossen. Seitdem ist die Zahl zwar stetig geklettert, steht jedoch derzeit bei lediglich 15.559, was nur etwa ein Drittel der angepeilten 50.000 Unterzeichner bedeutet.

Ein Scheitern der Onlinepetition bzw. des Erreichens des Quorums würde nicht nur für Inge Hannemann selbst, sondern auch für die Kritik an den Sanktionen fatale Folgen haben. In der medialen Außenwirkung würde dies so interpretiert werden, dass entweder nur wenige Menschen mit den Sanktionen nicht einverstanden sind (selbst wenn sie betroffen sind) oder aber diese Nichtzufriedenen nicht einmal eine Onlinepetition unterzeichnen (was dann als Faulheit bzw. Ignoranz angesehen werden würde).

Argumente dahingehend, dass die Betroffenen keinen Onlinezugang haben oder nicht informiert werden, sind hier nicht nachvollziehbar, bedenkt man die Vernetzung der Erwerbslosen nicht nur in Foren, sondern auch in sozialen Netzwerken usw. Selbst wenn eine Vielzahl von Sanktionierten über keinen Onlinezugang verfügt, so müssten sich die entsprechenden Initiativen und Netzwerke die Nachfrage gefallen lassen, wieso sie es nicht schaff(t)en, diesen Betroffenen die Mitzeichnung zu ermöglichen, indem sie beispielsweise in den Büros der Initiativen nicht nur konkret auf die Petition hinweisen, sondern diese dort auch zur Mitzeichnung anbieten oder aber im privaten Bereich solche Möglichkeiten schaffen und diese entsprechend publizieren.

In knapp drei Wochen endet die Frist zur Mitzeichnung und es bleibt zu hoffen, dass die Initiativen gegen ALG II hier aktiv werden und der Petition zur Erreichen des Quorums verhelfen. Eine frühere Petition, die ebenfalls die Abschaffung der Sanktionen zum Thema hatte, erreichte 2009 6.316 Unterschriften.