Schwedische Provinz verweigert Zulassung ritueller Beschneidung

Streit um Wirkung von Betäubungssalbe

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Schweden ist in 21 Län untergliedert, die dem Subsidiaritätsprinzip folgend über Landsting-Parlamente und für sechs Jahre gewählte Landshövding-Gouverneure zahlreiche Selbstverwaltungsaufgaben in Bereichen wie Kultur, Verkehr, Umweltschutz und öffentliche Sicherheit und Gesundheitsfürsorge wahrnehmen. Im südschwedischen Län Blekinge erregt derzeit der Landshövding Per-Ola Mattsson mit der Weigerung Aufmerksamkeit, religiös motivierte Beschneidungen minderjähriger Knaben zuzulassen.

Sowohl die Reichsregierung als auch das Aufsichtsgremium Sveriges Kommuner och Landsting (SKL) üben massiven politischen Druck auf den Sozialdemokraten aus, damit dieser die lokalen Gesundheitsbehörden anweist, Lizenzen für religiöse Beschneider auszustellen. Sie argumentieren, dass die Beschneidungen ohne solch eine Lizenzerteilung von Personen ohne ausreichende medizinische Kenntnisse und ohne Narkose durchgeführt werden.

Mattsson verlautbart bislang, dass er diesem Druck nicht nachgeben will, weil er der Überzeugung sei, dass damit unangemessen in das Recht nicht zustimmungsfähiger Minderjähriger auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird. Seine Unterstützer ergänzen, dass die bislang praktizierte Narkose mit einer Salbe Schmerzen ohnehin nicht betäuben könne und lediglich eine Alibifunktion habe.

Der schwedisch-britische Pharmakonzern AstraZeneca, der die bei Baby-Beschneidungen häufig verwendete Lidovainsalbe Emla herstellt, zog seine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Einsatzgebiet nach dem negativen Urteil eines europäischen Expertengremiums im Sommer 2013 zurück. Trotzdem wird das frei verkäufliche Medikament weiter vor Beschneidungen aufgetragen, weil ein geeignetes Alternativnästhetikum fehlt und Vollnarkosen in diesem Alter sehr riskant sind. Kritiker sprechen seitdem von einem bloßen Alibieinsatz, der Eltern und Gesetzgeber beruhigen soll.