Nach Prokon-Insolvenz: Regierung plant angeblich Verbot besonders riskanter Finanzprodukte

Abmahnrecht schadet Verbrauchern

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Gestern meldete der Alternativenergiefirma Prokon beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz an. Seitdem führt der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin das Unternehmen, in das rund 75.000 Anleger bis zu 1,4 Milliarden Euro gesteckt haben sollen, als vorläufiger Insolvenzverwalter.

In der Bundesregierung läuft nach dieser Insolvenz mehreren Medienberichten zufolge eine Debatte darüber, ob der Verkauf besonders riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger verboten werden soll. Der Süddeutschen Zeitung zufolge sind sich die Minister angeblich schon darüber einig, die Bankenaufsichtsbehörde BaFin mit dieser neuen Verbotskompetenz auszustatten.

Pläne dafür sollen schon seit längerem in den Schubladen geschlummert haben. Die unmittelbare Initiative, sie dort herauszuholen, ging angeblich von Ulrich Kelber aus, einem SPD-Staatssekretär im Justizministerium. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble soll den Medienberichten nach einer Verbotsoption nach der Prokon-Insolvenz "wohlwollend" gegenüberstehen. Aus seinem Ministerium heißt es jedoch, dass man "Verbraucher und Anleger" weiterhin selbst "informierte Investitionsentscheidungen" treffen lassen will.

Damit die solche "informierten Investitionsentscheidungen" treffen können, ist es allerdings notwendig, dass sie sich über Risiken und Chancen realistisch informieren. Dazu eignen sich weniger Werbespots, wie sie (im Fall Prokon) gefühlt vor jeder zweiten eingeschalteten Nachrichtensendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen liefen, sondern kritische Berichte, in denen auch die negativen Seiten eines Unternehmens, eines Produkts oder einer Person beleuchtet werden.

Solche Berichte wurden in den letzten 15 Jahren durch die Entwicklung der Abmahnwirtschaft und durch den Fliegenden Gerichtsstand in Hamburg, Berlin und Köln zunehmend schwerer möglich. Wenn die Regierung Verbraucher besser vor Prokon und ähnlichen Anbietern schützen will, dann sollte sie deshalb auch daran denken, dass es nicht nur Verbote gibt, die Verbraucher schützen, sondern auch solche, die das Gegenteil bewirken.