Geheimakte Uwe Barschel

Bundesverwaltungsgericht lehnt vorzeitige Einsicht in BND-Akten ab

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Ein Vierteljahrhundert lang hatte der Bundesnachrichtendienst stramm dementiert, überhaupt eine Akte zum Fall Barschel geführt zu haben. Warum sollte sich auch ein Auslandsgeheimdienst für das obskure Ableben eines deutschen Politikers im Dunstkreis des internationalen Waffenhandels und Staatskorruption im Ausland interessieren, der diskrete Geschäfte mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit, dem südafrikanischen Apartheidsregime und Parteien im Nahen Osten machte, etwa dem damals mit Terror verstrickten Iran? Eine sich von seinen Parteikollegen verraten fühlender Choleriker mit dem Rücken an der Wand, der angekündigt hatte, „über die in Bonn auszupacken“? Sein Desinteresse hatte der BND jedenfalls der Justiz erzählt, als diese den Fall in einer ungewöhnlich aufwändigen Ermittlung erhellen wollte und auch die Geheimen zum Gespräch bat.

Offenbar hatten sich die Schlapphüte aus Pullach dann doch um den barschen Amokläufer gekümmert. So soll ein Schattenmann im Auftrag des BND Schatten geworfen haben. Ausgerechnet die Redakteure der BILD-Zeitung profilierten sich nun als Enthüllungsjournalisten und verklagten den BND auf Akteneinsicht wegen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Behörden. Streitig ist jedoch, auf welche Weise einem solchen Anspruch zu entsprechen ist, etwa dann, wenn nach Meinung einer Behörde die Staatssicherheit gefährdet ist. Der BND verteidigte sich mit dem interessanten Argument, dass eine Akteneinsicht nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand machbar sei – ein Manöver. Mit dem sich letzten Monat der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz seine Akten über Petra Pau geheim halten wollte.

Die Richter befanden nun, dass sich die Öffentlichkeit bis zum Ablauf der 30jährigen Frist nach dem Bundesarchivgesetz gedulden müsse. Aber auch danach bestünde kein Grund zu Optimismus, denn eine Aktenöffnung kann das Bundeskanzleramt wie in anderen Fällen mit einer Sperrerklärung weiter hinauszögern, auch werden vermutlich wieder Personen in den Akten entdeckt werden, deren Persönlichkeitsrechte geschützt werden müssen. Und dann wird wieder mindestens ein paar Jahre weiter prozessiert werden.

An der Öffnung der Akten dürften die einst Mächtigen der Bonner Republik kein allzu lebhaftes Interesse haben. Zum gegenwärtigen Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen und angesichts der Atom-Verhandlungen mit dem Iran kämen mögliche Barschel-Verbindungen zur Iran-Contra-Affäre gerade auch alles andere als gelegen. Die Dreiecksgeschäft des Iran-Contra-Deals waren in Deutschland ausgehandelt worden, Barschel soll gemeinsam mit Oliver North in einem Hamburger Hotel gesehen worden sein. Wenige Tage vor seinem Tod traf sich Barschel auch mit dem Sohn des iranischen Revolutionsführers. Falls die Akten jemals frei gegeben werden, so wird noch einiges Gras darüber gewachsen sein.