Bundesverfassungsgericht: Gabriele Pauli nicht "durchgeknallt"

Gewag(ner)ter Kontext verletzte Persönlichkeitsrecht

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Der populäre Philosoph Franz-Josef Wagner hatte sich 2006 Gedanken über das Seelenleben der "feschen Landrätin" Dr. Gabriele Pauli gemacht. Diese hatte sich in einem kontroversen Fotoshooting lasziv mit Latexhandschuhen abbilden lassen, was Wagner, der in einer großen deutschen Boulevardzeitung im Umfeld des "Seite 3-Mädchens" publizierte, als "Domina-Posen" und "pornografisch" interpretierte. Wagner versagte der "Latex-Landrätin" seine Liebe und stellte ihr besorgt ein ungebetenes Psychogramm aus:

"Ich sage es Ihnen: Sie sind die frustrierteste Frau, die ich kenne. Ihre Hormone sind dermaßen durcheinander, dass Sie nicht mehr wissen, was wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft.

Sie sind eine durchgeknallte Frau, aber schieben Sie Ihren Zustand nicht auf uns Männer."

Der tüchtige Kolumnist war von den Latexhandschuhen hormonell so überfordert, dass in ihm Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Machisme und mögliche Reste an Vernunft dermaßen durcheinander gerieten, dass er nicht mehr wusste, was wer was ist. Das Landgericht München bewertete Wagners Äußerung als persönlichkeitsrechtsverletzend, das Oberlandesgericht München hingegen sah sie als von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht folgte dem insoweit, als dass Wagner die Fotos mit dem Werturteil der Pornografie bedenken durfte.

Als persönlichkeitsrechtsverletzend hingegen erkannten die Verfassungsrichter jedoch Wagners Conclusio. Während das Bundesverfassungsgericht 2009 einmal die Formulierung "durchgeknallter Staatsanwalt" gelten ließ, die jemandem spontan entglitten war, verhalte es sich beim hier streitgegenständlichen Werk des "Gossen-Goethe" anders. Dieser verfasse seine (kurzen) Texte nicht in einer spontanen, emotionalen Auseinandersetzung. In dem von Wagner genannten Kontext, der immerhin die Intimsphäre betreffe, sei die Äußerung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wagners Folgerungen, die er mit den Worten "durchgeknallte Frau" zusammenfasst, haben dem Bundesverfassungsgerichte zufolge als solche keinerlei Anknüpfungspunkt in dem Verhalten der von Frau Pauli. Entsprechende Fotoshootings scheinen also selbst in der braven Beamtenstadt Karlsruhe inzwischen akzeptiert zu sein.

Es gehe Wagner, der sich zu Äußerungen zum Intimbereich von Frau Pauli verstieg, darum, provokativ und absichtlich verletzend jeden Achtungsanspruch von Frau Pauli gerade schon als private Person abzusprechen. Das jedoch sei nicht mehr von der Meinungs- und Pressefreiheit umfasst.

BVerfG, 1 BvR 194/13 vom 11.12.2013