Beschneidung ohne Einwilligung des Vaters: strafbare Körperverletzung

Außer Kontrolle

Ein Urteil bezüglich der Beschneidung eines männlichen Säuglings stellt klar, dass die Vorhautentfernung als Körperverletzung zu werten ist. Hier müssten beide Eltern einwilligen.

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Ob und wann ein Junge bzw. Mann beschnitten werden soll und darf, ist seit langem schon ein Streitpunkt - nicht erst seit der entsprechenden Gesetzesänderung in Deutschland. In Uster (Schweiz) wurde nun ein Urteil gesprochen, was einige heftige Diskussionen mit sich brachte.

Eine Frau aus Westafrika hatte beschlossen, ihren Sohn im Alter von 2 Jahren beschneiden zu lassen, doch der Ehemann sprach sich dagegen aus. Im Rahmen von häuslicher Gewalt war die Polizei auf die Familie aufmerksam geworden und erfuhr so, dass der Kindsvater sich erbost darüber zeigte, dass seine Ehefrau das Kind gegen seinen Willen hatte beschneiden lassen. Der Eingriff war in einer Tagesklinik für Kinderchirurgie vorgenommen worden. Der Kindsvater und Ehemann fühlte sich nicht nur verraten, sondern auch in seiner elterlichen Sorge verletzt.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich diesem Gedanken an und verurteilte die Kindsmutter zu einer bedingten Strafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 30 Franken. Sie sah es als erwiesen an, dass die Mutter sich der Körperverletzung schuldig gemacht hatte.

Interessant an dem Urteil ist, dass diese Körperverletzung laut Rechtsordnung des Kantons Zürich dann erlaubt gewesen wäre, wenn beide Eltern zugestimmt hätten. Dies ist in den Diskussionen ein Aspekt, der viele aufbringt. Körperverletzung von Kindern, so die Argumentation, sollte per se nicht akzeptiert werden, auch wenn beide Eltern zustimmen. Ausnahmen wären z.B. das Impfen (nicht unumstritten), eine im Notfall notwendige Körperverletzung (schnelles Zupacken am Arm, was z.B. Hämatome verursacht usw.) oder das Schneiden der Fingernägel. Die Beschneidung sollte nach Ansicht vieler Diskutanten prinzipiell nicht erlaubt sein - es sei denn, medizinische Gründe machen diese unumgänglich.

Urteile wie dieses werden die Diskussion um die Beschneidung von Jungen und Männern weiter anheizen - und auch Deutschland steht eine ähnliche Debatte erneut bevor (bedenkt man, dass zwar die Beschneidung aus traditionellen beziehungsweise religiösen Gründen erlaubt wurde, die Bundesregierung sich jedoch anschickt, kosmetische Operationen vor dem 18. Lebensjahr auch dann zu verbieten, wenn die Eltern diesen zustimmen). Ärzte sehen diese geplante Änderung bereits jetzt kritisch, da die Frage, was kosmetisch ist und was (z.B. um psychische Folgeschäden zu vermeiden) notwendig bzw. ratsam ist, nicht immer leicht zu beantworten ist. Die geplante Gesetzesänderung würde insbesondere auch das mittlerweile schon als normal angesehene Ohrenanlegen betreffen, was viele Eltern vornehmen lassen, um dem Kind Leid dadurch Spott zu ersparen.

Was bei dieser im Koalitionsvertrag zwar nicht explizit festgeschriebenen, jedoch durch die Koalitionspartner vereinbarten Regelung auffällt, ist, dass sie letztendlich reine Symbolpolitik darstellt, die zeigen soll: "Wir tun etwas." Denn ein dringender Handlungsbedarf in Bezug auf rein kosmetische Operationen an Minderjährigen besteht nicht. Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) hatte dies bereits im Vorjahr 2012 festgestellt und dabei auch aufgezeigt, wie sich die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den seitens der Politik verlautbarten Zahlen ergeben hatte:

Während die Erhebung des Berufsverbandes ergab, dass lediglich 1,16% aller Eingriff an Minderjährigen aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen wurden, ging die Politik seit 2004 mit einer Zahl von 10% hausieren. Hierbei wandte sie einen Trick an und zählte nicht nur die rein ästhetisch begründeten Operationen, sondern auch alle anderen plastisch-chirurgischen Operationen an Minderjährigen zusammen - so z.B. die Behandlung von Verbrennungsfolgen oder Fehlbildungen. Sie setzte damit also eine Brustverkleinerung aus rein ästhetischen Gründen einer Veränderung einer Nase zur Beseitigung von Atemwegsbeschwerden gleich, um daraus ein größeres Problem als das tatsächlich vorhandene zu konstruieren, dessen man sich dann annehmen konnte.

Ein Satz, der im Koalitionsvertrag im Bereich "Gesundheit und Pflege" auftaucht (im Zusammenhang mit der Frage der Zweitmeinung bei Diagnosen) dürfte ebenfalls für Zündstoff in der Debatte um die Beschneidung sorgen: "Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen durchgeführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind."