"Klimagriff" soll Schimmelbildung verhindern

Das Gerät signalisiert, wann gelüftet werden muss, und kann Verhaltensmuster für Rechtsstreitigkeiten aufzeichnen

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Die von der Politik geförderte Wärmedämmung von Altbauten führt häufig zu Schimmelproblemen. In manchen Fällen kann die Ablagerung von kondensiertem Wasser an Wänden und ein daraus folgender Schimmelbefall vermieden werden, wenn Mieter deutlich öfter lüften und die warme Zimmerluft durch kalte von draußen austauschen, die neue Feuchtigkeit aufnehmen kann. Das macht die Energieersparnis zwar mindestens zum Teil zunichte, verhindert aber eine Unbewohnbarkeit aufgrund giftiger Sporen.

Damit sich der Energieverlust und die damit verbundenen Heizkosten in Grenzen halten, sollte nicht zu häufig gelüftet werden. Weil dem menschlichen Körper (anders als für die Temperatur) ein Sinnesorgan zur halbwegs zuverlässigen Wahrnehmung der Luftfeuchtigkeit fehlt, ist er dazu auf technische Hilfe angewiesen. Der Solinger Informationselektroniker Georg Meyer hat deshalb einen "Klimagriff" entwickelt, der – anders als herkömmliche Hygrometer - über akustische und optische Signale anzeigt, wann ein Fenster geöffnet und wann es wieder geschlossen werden sollte.

Dazu verwertet das Gerät nicht nur die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit, sondern auch das Raumvolumen, den Heizungstyp, die Fenstergröße, die Himmelsrichtung und die Zahl der Personen, die sich im Zimmer aufhalten. Ist der Bewohner im Büro oder im Urlaub, dann kann er die Anlage mit einem Handgriff auf Abwesenheitsbetrieb umstellen. Damit die Heizung nicht bei jedem Öffnen und Schließen des Fensters von Hand herunter- und heraufgedreht werden muss, lässt sich der Klimagriff außerdem mit einem Sender koppeln, der dies automatisiert erledigt.

Besonders lohnen könnte sich das Gerät für Wohnungen, in denen es Auseinandersetzungen um Schimmelbildung gibt: Entsprechend eingestellt kann der Klimagriff nämlich bis zu zwei Jahre lang speichern, wie hoch die Raumtemperaturen und Luftfeuchtigkeitswerte waren und wie oft und wie lange gelüftet wurde. Damit kann im Falle einer Schimmelbildung geklärt werden, ob der Schaden eher auf das Verhalten des Mieters oder auf bauliche Mängel zurückzuführen ist.