GEMA will eingebettete Videos lizenzpflichtig machen

Konsultation zur Zukunft des Urheberrechts auf EU-Ebene

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinsichtlich einer Konsultation zur Zukunft des Urheberrechts auf EU-Ebene beruhigte die GEMA die deutschen Medien am Montag mit einer Pressemitteilung, in der es hieß, die Musikverwertungsgesellschaft strebe keine "radikalen Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens" an und halte die Privatkopie für ein "Zukunftsmodell". Dass diese Behauptung nur bedingt zutrifft, kam erst über den Umweg der österreichischen Musikverwertungsgesellschaft AKM ans Licht: Die musste nach einem geleakten Fragebogen an ihre Mitglieder einräumen, dass sie über vorformulierte Antworten darauf hinarbeitet, dass das Einbetten von Videos lizenzpflichtig wird.

Die niederländische Verwertungsgesellschaft BUMA/STEMRA hat bereits im letzten Jahr angekündigt, Websites, die Videos einbetten, mit Lizenzforderungen zu konfrontieren, obwohl sie für die Filme bereits von YouTube Geld kassiert. Auf explizite Anfrage von Telepolis und anderen Medien bestätigte nun auch die GEMA, dass sie für eingebettete Videos dasselbe anstrebt wie ihr österreichisches Äquivalent. Begründet wird dies unter anderem damit, dass für den Nutzer (anders als bei einem bloßen Hyperlink) nicht ersichtlich sei, ob ein Video von der Seite direkt oder von einem Streaminganbieter kommt. Alle wirtschaftlich relevanten Streaminganbieter machen dies allerdings schon im grafischen Rahmen ihrer Einspielungen oder im Vorspann sehr deutlich.

An der Konsultation der EU-Kommission zur Zukunft des Urheberrechts dürfen sich nicht nur Verwertungsgesellschaften beteiligen, sondern auch "Nutzer", "Konsumenten" und "Autoren". Wollen sie das tun, müssen sie sich auf 36 Seiten mit insgesamt 80 Fragen beschäftigen und die Antworten bis zum 5. März 2014 als Word-, ODF- oder PDF-Dokument an die Generaldirektion für Binnenmarkt und Dienstleistungen schicken. Über die Initiative Let's fix EU Copyright! lassen sich ebenfalls Stellungnahmen abgeben. Dass die ursprünglich am 5. Februar endende Frist dafür verlängert wurde, deutet darauf hin, dass sich an der Konsultation bislang nicht allzu viele Angesprochene beteiligten.