Bayerische Landesdatenschützer wollen Dashcams verbieten

Dashcams, in Russland bereits weit verbreitet, erfreuen sich auch hierzulande eine wachsenden Beliebtheit. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht will sie jetzt verbieten lassen.

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In Russland hat sie fast jeder Autofahrer: eine Dashcam, eine an der Windschutzscheibe montierte Kamera, die in einer Endlosschleife das Verkehrsgeschehen aufzeichnet und im Fall eines Unfalls wertvolle Beweise oder auch nur Material für Youtube-Videos liefert.

Für die bayerischen Datenschützer stellen Dashcams eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs dar und sind deshalb nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar. Deshalb hat das Landesamt für Datenschutz (BLDA) gegen einen Autofahrer eine Verfügung erlassen, die Dashcam seines Wagens abzumontieren. Dieser weigert sich jedoch und beschritt den Klageweg.

"Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können" heißt es in einem Beschlußvorschlag des BLDA.

Von Mautkameras bis zur Vorratsdatenspeicherung – das Argument trifft auf eine Vielzahl von Datensammlungen zu. Allerdings stehen Dashcams nicht unter der Kontrolle der Obrigkeit – daher stellen sich auch seltener die unglücklichen Zufälle ein, die dafür sorgen, dass Videos unerklärlich verschwinden.