Das Urheberrechtsgesetz kommt nicht zur Ruhe

Online-Petition gegen die Benachteiligung von Hochschulwissenschaft gestartet

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Noch nicht einmal zwei volle Monate sind die letzten Anpassungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu Open Access in Kraft, da existiert schon eine Online-Petition gegen diese. Lanciert wurde diese Petition vom Informationswissenschaftler Prof. Rainer Kuhlen stellvertretend für das AktionsbündnisUrheberrecht, das die mit Grundausstattung der deutschen Hochschulen finanzierten Wissenschaftler durch die aktuellen Regelungen eklatant benachteiligt sieht.

§38 (4) des UrhG klingt zunächst recht autorenfreundlich: "Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Allerdings geht die Auslegung dieser Regelungen davon aus, dass unter "mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit[en]" nur solche zu verstehen sind, die nicht aus der Grundfinanzierung der Hochschulen, sondern aus Drittmitteln bestritten werden – z.B. in Projekten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Petition bemängelt zwar auch weitere Defizite des aktuellen Gesetzestextes, fokussiert sich aber allein auf die Stärkung der Rechte wissenschaftlicher Urheber, die an Hochschulen tätig sind, dabei jedoch nicht überwiegend Drittmittel-finanziert forschen. Sie zielt auf eine urheberrechtliche Gleichbehandlung unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis: Auch diesen Wissenschaftlern soll die urheberrechtlich verbriefte Möglichkeit, ihre Journalartikel nach Ablauf einer Embargo-Frist von zwölf Monaten Open Access zu stellen, eingeräumt werden. Die Petition kann bis zum 24. April 2014 gezeichnet werden.