Suche nach neuen Wegen für digitales Rechtemanagement

Restriktive Konzepte des Digital Rights Management (DRM) haben viele potenzielle Kunden digitaler Unterhaltung verprellt. Britische Forscher schlagen einen Umstieg auf digitale Wasserzeichen verbunden mit einer Simultan-Nutzungskontrolle per Internet vor.

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Von
  • Rudolf Opitz

Forscher des Internet Centre am Imperial College London haben für Anbieter digitaler Unterhaltung Alternativen zu klassischen Maßnahmen des Digital Rights Management (DRM) vorgeschlagen, wie der österreichische Nachrichtendienst "pressetext" berichtet. Die neuen Ansätze, die mit digitalen Wasserzeichen und einer servergestützten Simultan-Nutzungskontrolle übers Internet arbeiten, sollen einige als besonders nutzerfeindlich empfundene Auswirkungen von gängigen Konzepten wie etwa Verfallszeitpunkten, Nutzungszählern, gerätebezogenen Lizenzdateien und Ähnlichem vermeiden. Man will dem Anwender vielmehr das – private – Kopieren von Musik- und Videodateien sowie die Wiedergabe auf verschiedenen Abspielgeräten erlauben, die unerlaubte Weitergabe von Inhalten und damit deren massenhafte illegale Verbreitung aber unattraktiv machen.

Thierry Rayna vom Internet Centre hat zwei Spielarten "nutzerfreundlicher" Kontrolle vorgestellt; beide arbeiten mit robusten individuellen Erkennungscodes (Wasserzeichen), die bei der Vervielfältigung der betreffenden Dateien durch den Nutzer, auch beim Komprimieren und Dekomprimieren, erhalten bleiben sollen. Die erste Variante soll einfach nur verhindern, dass ein Datei-"Original" auf mehr als einem Gerät gleichzeitig abgespielt wird. Wenn der Kontrollserver entdeckt, dass ein zum Abspielen vorgesehenes Dateiexemplar bereits irgendwo läuft, sperrt er die neue Abspiel-Anfrage. Der Nutzer kann so zwar beliebig viele Kopien auf verschiedenen Geräten einsetzen, muss aber im Fall einer Weitergabe damit rechnen, dass die jeweilige Datei bereits ständig irgendwo von jemandem genutzt wird, wenn er sie selbst gerade abspielen möchte. Insofern liegt es in seinem eigenen Interesse, sie nicht zu verbreiten. Der Vorteil dieser Methode, so Rayna, sei die Anonymität, da bei jeder Prüfung nur der Schutzcode, also das Wasserzeichen, übermittelt werde, aber keine personen- oder gerätebezogenen Daten ins Spiel kämen.

Der zweite Ansatz ähnelt dem für Computerprogramme häufig verwendeten Shareware-Konzept in Verbindung mit Elementen des Pay-per-Use-Modells. Hierbei wird der Nutzer selbst erwünschtermaßen zum Glied der Vertriebs-, Verbreitungs- und nicht zuletzt auch Promotion-Kette. Nach der Vorstellung der Forscher soll man die betreffenden Unterhaltungsdateien oder Programme zunächst frei herunterladen und auch abspielen beziehungsweise anwenden dürfen, wobei jeder Einsatz online protokolliert wird. Nach Ablauf einer Testphase ermittelt ein Algorithmus, an dem die Londoner eigenen Angaben zufolge noch arbeiten, die bisherige Art und Dauer der Nutzung und berechnet danach den Preis, der künftig dafür fällig sein soll. Für selten abgespielte Musik bezahlt man so weniger als für oft gehörte. Mit diesem System würden den britischen Forschern zufolge zumindest geringe Beträge für Produkte gezahlt, die der Kunde sonst gar nicht ausprobieren oder allenfalls illegal beziehen würde.

Beide Methoden weisen denselben Nachteil auf, der auch klassische DRM-Maßnahmen für viele Nutzer inakzeptabel macht: Sie erfordern einen ständigen Internetzugang, den man bei Geräten wie PCs oder Smartphones wie dem iPhone, nicht jedoch bei kleinen MP3-Playern oder anderen mobilen Abspielern findet. Außerdem ist mobiler Datenverkehr vielfach auch eine Kostenfrage: Eine mobile Datenflatrate bildet bislang die Ausnahme und nicht jeder Kunde ist bereit, bei jedem Abspielen von Musik oder Videos unterwegs Zusatzkosten für die Datenübermittlung zu zahlen.

Befürworter solcher modifizierten DRM-Konzepte führen an, dass klassische Methoden wie etwa die von Apples iTunes-Plattform noch wesentlich stärkere Einschränkungen für rechtmäßige Nutzer digitaler Inhalte mit sich brächten: Über iTunes gekaufte geschützte Inhalte lassen sich etwa nur auf Apples iPod oder dem iPhone wiedergeben. Mobile Geräte beliebiger Hersteller unterstützen Apples DRM-System nicht, was unter anderem den norwegischen Verbraucherschutz auf den Plan rief.

Mittlerweile bietet iTunes auch DRM-freie Musik von EMI an, doch ist dieses Angebot noch sehr begrenzt. Einer Meldung von cnet.uk zufolge verhandelt Apple derzeit mit den drei großen Musiklabels Universal, Warner und Sony BMG, um das Portfolio aufzustocken, doch sei man bislang zu keiner Entscheidung gelangt. Dabei gibt es schon länger Bestrebungen bei allen Beteiligten, sich vom bislang genutzten DRM zu lösen. Auch Unternehmen wie Amazon, MySpace Music und Napster verkaufen bereits DRM-freie MP3-Musik. EMI und Warner haben Verträge mit Microsoft, die den Vertrieb freier Musik über die Zune-Plattform regeln. (rop)