Schleswig-Holstein schafft Roben- und Krawattenzwang für Rechtsanwälte ab

Rechtsanwältinnen müssen keine weiße Bluse mit weißer Schleife mehr tragen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am Freitag die Kleiderordnung für Rechtsanwälte aufgehoben. Bisher mussten Rechtsanwälte vor schleswig-holsteinischen Gerichten eine schwarze Robe, ein “weißes Hemd und eine weiße Halsbinde (Quer- oder Langbinder)” tragen (sog. “Krawattenzwang”), während Rechtsanwältinnen eine “weiße Bluse” vorgeschrieben und das Tragen einer “weißen Schleife” freigestellt wurde.

Das Tragen von Anwaltsroben hatte Friedrich Wilhelm I. 1726 mit interessanter Begründung eingeführt:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann."

Als 68er-Anwälte sich dem anachronistischen Textil verweigerten, befand 1970 eigens das Bundesverfassungsgericht, die Robenpflicht ließe sich mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls rechtfertigen. Sie sei seit der "Allerhöchsten Staatsministerial-Entschließung" des ehemaligen Landes Baden von 1879 Gewohnheitsrecht. § 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte sieht die Robe als Berufstracht vor, nicht allerdings vor dem Amtsgericht.

Das OLG Zweibrücken verlangte 1987 bei Pflichtverteidigern freie Sicht auf die weiße Krawatte, die nicht von einen Pullover beeinträchtigt werden dürfe. 2006 sah das OLG München bei einem "T-Shirt-Verteidiger" eine Gefahr im Anzug, während farbige Hemden und Krawatten in dezenter Ausführung als angemessen anzusehen seien. Eine Verfassungsbeschwerde eines behemdeten, jedoch krawattenlosen Strafverteidigers gegen seine Zurückweisung in einem Prozess nahm das Bundesverfassungericht 2012 nicht zur Entscheidung an, da die Ordnungsmaßnahme durch Anlegen einer Krawatte hätte abgewendet werden können.

Bei hochsommerlichen Temperaturen entspricht es allerdings durchaus gängiger Übung, wenn die Robe als Geste der Unterwerfung lediglich über dem Arm getragen wird. Manches Gericht hatte Robophobikern gegenüber durchaus Gnade walten lassen. In Berlin wurde die Robenpflicht 2009 vom Gesetzgeber abgeschafft, jedoch von standesbewussten Advokaten der Anwaltskammer Berlin für deren Mitglieder über das Berufsrecht wieder eingeführt, eine Krawatte jedoch sei entbehrlich. Erfahrungsgemäß erwarten Berliner Richter auch von auswärtigen Rechtsanwälten das Verhüllen ihrer Körper mit einer Robe. In Hamburg verlangt man zusätzlich zur Robe auch das Tragen einer Unterhose darunter mit beliebiger Farbe, ignoriert modische Sünden jedoch mit hanseatischer Gelassenheit.

Künftig also können Rechtsanwälte in Schleswig-Holstein in jeder Hinsicht aufatmen, da die Sauerstoffzufuhr nicht mehr durch Schlipse beeinträchtigt wird. Auch Rechtsanwältinnen müssen nunmehr keine putzige weiße Schleife tragen, sondern dürfen vor Gericht eine farbenfrohe Kollektion à la Ally McBeal präsentieren. Initiator des textilen Abrüstens war der Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenfraktion), der in seinem eigentlichen Beruf als Amtsrichter jedoch wohl weiterhin in Robe sitzen muss. Ob sich die Kieler Anwaltskammer gleichermaßen renitent zeigt wie die preußische, bleibt abzuwarten.