EuGH soll über Umsatzsteuerpflicht für Bitcoinhandel entscheiden

Bislang gibt es keine europaweite Regelung, ob auf gewerblichen Kauf und Verkauf von Kryptogeld Umsatzsteuer anfällt. Schwedens oberstes Verwaltungsgericht will eine Entscheidung vom EuGH.

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Bitcoin, die digitale Währung

Die virtuelle Währung Bitcoin auf dem Weg ins reale Leben: An speziellen Börsen kann man Bitcoins kaufen und verkaufen, diverse Online-Händler und Läden akzeptieren Bitcoins als Zahlungsmittel, erste Bitcoin-Geldautomaten werden aufgestellt.

Der EuGH soll darüber entscheiden, ob der professionelle Handel mit virtuellen Währungen wie Bitcoin umsatzsteuerpflichtig ist. Einen entsprechenden Antrag reichte das oberste Verwaltungsgericht Schwedens ein.

Hintergrund dafür ist ein Rechtsstreit zwischen Schwedens Steuerbehörde und David Hedqvist, dem Betreiber der Website Bitcoin.se. Wie der Wirtschaftsnachrichtendienst Bloomberg berichtet, wollte Hedqvist über sein Portal Bitcoins verkaufen. Ein schwedisches Gericht hatte entschieden, dass darauf keine Umsatzsteuer fällig wird, was die Steuerbehörde jedoch angefochten hat. Hedqvist hatte laut Bericht ursprünglich die gerichtliche Entscheidung gesucht, weil er von der Steuerbehörde keine klare Antwort erhielt.

Eine einheitliche europäische Regelung dazu gibt es bislang nicht. In Deutschland gab das Bundesfinanzministerium im Mai bekannt, dass beim Handel mit virtuellen Währungen keine Gründe für eine Befreiung von Umsatzsteuer vorlägen. Konträr dazu entschied Großbritanniens Steuerbehörde im März, Bitcoins als Privatgeld einzustufen, um den Handel damit von der Umsatzsteuer auszunehmen. Polen und Estland haben sich laut dem Fachdienst Tax-News wiederum für eine Besteuerung entschieden.

[Update, 30.0.2014, 17:15]

Die Überschrift wurde korrigiert, "Bitcoinhandel" ersetzt "Bitcoins". (axk)