Uber muss Fahrdienste bundesweit einstellen

Eine einstweilige Verfügung untersagt die Vermittlung von Fahrdiensten wegen "unlauterem Wettbewerbsverhalten"

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Das Taxi-Gewerbe hat einen entscheidenden ersten Sieg gegen die zweifelhaften Geschäfte des Fahrdienst-Vermittlers Uber erstritten, gegen den Taxifahrer weltweit auf die Barrikaden gehen (vgl. Globaler Protest gegen zweifelhafte Uber-Geschäfte): Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt/Main, die in einem Eilverfahren schon in der vergangenen Woche erging, darf Uber keine Fahrten mehr vermitteln. Denn auch dieses Gericht sah, dass die Firma gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Hinter Uber stehen mit der US-Großbank Goldman Sachs und Google mächtige Geldgeber.

Die Richter werfen der Uber B.V. in den Niederlanden "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Die einstweilige Verfügung wurde auch mit Wiederholungsgefahr begründet, denn nach einer Abmahnung habe Uber keine Unterlassungserklärung abgegeben. Ohne eine entsprechende Genehmigung dürfe die Firma über seine App keine Fahrgäste mehr in Deutschland anbieten. Schließlich würden Personen gegen Bezahlung ohne eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz befördert.

Zwar erbringe Uber nicht selbst die Dienstleistung, doch die Firma sei "als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen", urteilten die Richter. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder sogar eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall aber die einstweilige Verfügung gültig.

Das war nicht immer so. Kürzlich gab es eine Unterlassungsverfügung des Landesamtes für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten in Berlin. Doch dagegen hatte Uber einen Eilrechtsschutzantrag vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gestellt und durfte daraufhin zunächst weiter Fahrten über seine App vermitteln. Dass nun das Frankfurter Landgericht die Aktivitäten untersagt hat, ist für die Taxi Deutschland Servicegesellschaft ein Sieg. Sie war stellvertretend für Taxizentralen vor Gericht gezogen.

Uber ist schon in über 200 Städten aktiv, doch gab es immer wieder Verbote gegen das Start-up aus San Francisco. In diversen Städten wurden die Aktivitäten von Uber schon verboten, wie in der belgischen Hauptstadt Brüssel. Weltweit zweifeln Gerichte oder Stadtverwaltungen an der Rechtmäßigkeit und etliche Urteile stehen aus.

Auch in den USA, Spanien und Frankreich gibt es längst Einschränkungen. Vorgeworfen wird der Firma auch, dass sie Schwarzarbeit fördere. Das Taxigewerbe kritisiert, dass Kunden gegen Unfall nicht ausreichend geschützt seien, die Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müssen, die Fahrzeuge nicht wie übliche Taxen vom TÜV geprüft werden und die zum Teil hohen Kosten für Taxi-Lizenzen umgangen würden.

Klar ist, dass Uber die Entgelte für die Beförderungsleistung erhält und 20% davon einbehält. Ob die Fahrer Steuern bezahlen oder sozialversichert sind, wird nicht geprüft. Und auch Uber-Fahrer haben schon die Vorwürfe der professionellen Taxifahrer bestätigt, dass sie schwarzfahren und keine Steuern bezahlen. Auch Uber zahlt kaum Steuern, denn auch diese globale Firma bedient sich der Tricks der multinationalen Unternehmen wie Apple, Google, Facebook und Co.

Die Geschäfte werden aus Steuerparadiesen verwaltet, um Steuern in den Nano-Bereich zu senken. Tatsächlich ist der Fahrdienst praktisch nur für Uber lukrativ. Für die Staatskassen ist er langfristig genauso ruinös wie für das Taxigewerbe.

Deswegen verwundert es nicht, wenn die Firma gegen die Frankfurter Anordnung Widerspruch einlegen will und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen. "Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", teilte Uber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit:

Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist.

Die Kläger sehen das genau anders - dass es sich eben um unlauteren Wettbewerb handelt. Das Personenbeförderungsgesetz "kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln", sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland.