Atommüllexporte in die USA illegal

Atommülltransporte aus Jülich sind nach Ansicht eines Rechtsgutachtens rechtswidrig

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nun hat die Umweltschutzorganisation Greenpeace ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die bisherige Ansicht bestätigt, dass die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (SRS) gegen das Verbot verstößt, Atommüll ins Ausland zu bringen und wiederaufarbeiten zu lassen. So steht es in §9a Abs.1 Satz 2 des Atomgesetzes. Telepolis hatte im Juni darüber berichtet, dass seit Jahren über den Atommüllexport verhandelt wird.

Wie schon Telepolis angesprochen hatte, bezieht sich auch das Rechtsgutachten darauf, dass das Atomgesetz nur für die Ausnahme eines Forschungsreaktors einen Transport ins Ausland möglich macht. Und auch diese Ausnahme sei erst in letzter Minute ins Endlagersuchgesetz eingefügt worden, was als "Trick" bezeichnet wurde. Das Gutachten stellt nun aber fest, dass es sich in Jülich bei dem stillgelegten AVR-Kugelhaufenreaktors nicht um einen Forschungs-, sondern um einen Leistungsreaktor handelte, der von 1966 bis 1988 rund 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom in das Netz eingespeist hat und es sich damit um "abgebrannte Brennelemente aus kommerzieller Nutzung" handelt.

Das Gutachten bezieht sich auch darauf, dass sogar die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) Jülich als kommerziellen Reaktor einstuft. Damit verstoße der geplante Transport von etwa 300.000 Brennelementkugeln gegen das seit 2005 geltende Wiederaufarbeitungsverbot im Ausland. Zudem verstoße der mögliche Atommüllexport gegen das Endlagersuch-Gesetz, wonach in Deutschland verursachter hoch radioaktiver Müll auch in Deutschland entsorgt werden müsse. Für Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte von Greenpeace, ist ein Atommüllexport nicht nur illegal, sondern auch verantwortungslos: "Er muss unter allen Umständen verhindert werden."

In den USA sollen entsprechende Vorbereitungen schon getroffen werden, wie Telepolis bereits berichtete. Das Gutachten kommt deshalb auch zur Einschätzung, dass sich die Bundesregierung einer Pflichtverletzung schuldig mache, weil man offiziell schon Vereinbarungen mit den USA getroffen habe. Denn gemäß dem Standortauswahlgesetz muss Deutschland für den Müll ein Endlager in Deutschland finden. Das Bundesumweltministerium hätte der Absichtserklärung wiedersprechen müssen, weil es sich um illegale Transporte handelt.

Das Problem in Jülich ist auch, dass das Castor-Zwischenlager längst geräumt werden müsste. Das verlangt auch die Atomaufsicht Nordrhein-Westfalen. Die Betriebsgenehmigung für die Lagerung in Jülich ist schon vor fast einem Jahr abgelaufen und wurde zwei Mal noch bis zum 31. Juli 2014 verlängert. Von der Atomaussicht wird nun bis Ende dieses Monats ein detailliertes Entsorgungskonzept gefordert. Klar ist längst, dass das Lager unsicher ist. Das ergab ein Stresstest für atomare Zwischenlager schon Anfang 2013. Das Lager ist nicht gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichert und ist nicht auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

Ohnehin haben auch Atomkraftgegner in den USA schon in Frage gestellt, ob das Material in der SRS überhaupt aufgearbeitet werden könne. Bislang wurde eine geplante Umwandlung nur mit geringen Mengen im Labor erreicht, wie auch die dortigen Behörden zugeben. Bezweifelt wird, dass die Umrüstung einer bestehenden Aufarbeitungsanlage gelingen werde, um aus den abgebrannten Graphitkugeln neue Brennstäbe für US-Atomkraftwerke herzustellen. Die Atomkraftgegner in den USA kritisieren auch, dass als Vorwand ausgerechnet die Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen angeführt wird, um den Atommüll in die USA bringen zu können.