Griechenland: Schlagen Sie als Polizist ruhig zu…

… denn Körperverletzung ist kein Amtsvergehen

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Mit einem seltsamen Urteil manifestierte ein griechisches Gericht das staatliche Gewaltmonopol im Einsatz gegen die Presse. Ein siebenundzwanzigjähriger Beamter der Einsatzpolizei hatte am 5. Oktober 2011 im Rahmen eines vierundzwanzigstündigen Streiks der Gewerkschaften des öffentlichen Dienst (ADEDY) und der allgemeinen Angestelltengewerkschaft GSEE die Fotoreporterin Tatiana Bolari mit gezielten Faustschlägen im Gesicht traktiert. Ein Umstand war anders als bei vielen ähnlichen Anlässen, die dafür sorgten, dass Griechenland nunmehr auf Rang 99 der internationalen Liste der Pressefreiheit rangiert

Diesmal gab es nicht nur glasklare und eindeutige Bilder. Die belastenden Aufnahmen waren vom Europachef der Fotoreporter der Presseagentur Reuters, Yannis Behrakis, erstellt worden. Der mehrfach ausgezeichnete Pressefotograf konnte von den griechischen Strafverfolgern nicht übergangen werden. Die Fotos der übrigen Kollegen ergänzten das allgemeine Bild von einem Beamten, der zusammen mit seinen Kollegen keine randalierenden Demonstranten dingfest, sondern statt dessen mit gezielten Tritten und Schlägen die Fotoreporter außer Gefecht setzt. Das Ganze geschah zudem nach dem Ende der gesamten Demonstration, als die Demonstranten bereits abgezogen waren und die Straßen wieder für den Verkehr der Kraftfahrzeuge frei gegeben worden waren.

Das Gericht urteilte nun, dass der Beamte eindeutig eine Körperverletzung begangen habe. Dafür gab es acht Monate auf Bewährung. Es ist das erste Mal, dass solch ein Urteil gegen die Pressevertreter schlagende Beamte erfolgt. Griechenland wäre nicht Griechenland, wenn die Justiz es nicht schaffen würde, der eigentlich erfreulichen Premiere einen negativen Beigeschmack zu verleihen.

Weitere Konsequenzen muss der Beamte nämlich kaum fürchten. Außer dem Bewährungsurteil für die Körperverletzung wurde er entgegen des dringenden Antrags der Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der Verletzung seiner Amtspflichten und vom Verstoß gegen Befehle frei gesprochen. Ergo, so die Furcht der griechischen Fotoreporter, war das Schlagen eigentlich doch in Ordnung. Offenbar wurde der Beamte lediglich bestraft, weil er sich beim Schlagen so eindeutig fotografieren ließ.