Neues aus Österreichs Internet - Netzsperren, Klarnamenpflicht und Haftung für Links

Auch in Österreich drehen sich manche Diskussionen rund um das Thema Internet im Kreis. Besonders heikel momentan: ein Urteil zur Linkhaftung.

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Seit einigen Tagen sind in Österreich Netzsperren in Kraft. Auf eine Anordnung des Handelsgerichts Wien müssen Provider den Zugang zu kinox.to und movie4k.to blockieren. Diese setzen diese Anordnung durch DNS-Sperren um. Kinox.to fragt „Macht Oesterreich jetzt einen auf Nordkorea?“ und ist jetzt unter kinox.tv erreichbar, movie3k hat schon movie4k.tv reserviert. Aber auch die Verwendung eines freien DNS (z.B. von Google) umgeht die Sperre.

Wer schon einmal das deutschsprachige Usenet besucht hat, kennt die Diskussionen um den Klarnamenzwang. Nun führen diesen auch zwei österreichische Medien ein. „Profil “ will damit die Qualität der Diskussionen erhöhen, kann aber die Klarnamen nicht entsprechend prüfen. Die Tageszeitung „Österreich“ will die Klarnamen anhand der Telefonnummer, die ein neues Pflichtfeld bei der Registrierung wird, stichprobenartig prüfen. Vielleicht gibt es ja bald den Service eines findigen Anbieters, der bei Anruf jeden beliebigen Namen bestätigt. „Ich bin Brian und meine Frau ist auch Brian.“

Ob ein Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice (AMS) seinen Klarnamen angegeben hat, als er in einem Forum des „Kurier“ meinte: „Würde der afrikanische Kontinent schneller untergehen, hätten wir auch kein Problem mit den Flüchtlingen! Atombomben sind ja schon erfunden.“ ist nicht bekannt. Dieses Posting dürfte ihn jetzt seinen Arbeitsplatz gekostet haben.

Der Kurier rechtfertigt die Weitergabe von Daten mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Dort heißt es:

„An Dritte können die registrierten Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen sowie bei offensichtlich überwiegendem rechtlichen Interesse (v.a. zu Zwecken effektiver Rechtsverfolgung oder -verteidigung) übermittelt werden.“

Welch rechtliches Interesse die Tageszeitung gehabt hat, die Äußerung statt der Staatsanwaltschaft dem Arbeitgeber weiterzugeben, wird aber nicht weiter ausgeführt.

Man muss inkriminierte Äußerungen aber nicht selbst schreiben, um dafür verurteilt zu werden. Der Oberösterreicher Thomas W. setzte auf Google+ einen Link auf die Webseite seines Schwagers, der einen Rechtsstreit mit der Oberösterreichischen Sparkasse führt. Letztere klagte auf Unterlassung und Widerruf – und bekam jetzt recht. Durch Setzen des Links habe sich Thomas W. den Inhalt der Webseite zu Eigen gemacht und den kreditschädigenden Inhalt verbreitet.

Auf der Webseite prangt aber auf Anordnung des Landesgerichts Linz schon eine kaum zu übersehende Gegendarstellung, in die Oberösterreichische Sparkasse ihre Sicht der Dinge klarlegt. Wieso sich Thomas W. nur den ursprünglichen Inhalt der Seite, nicht aber die Gegendarstellung zu Eigen macht, wird hoffentlich klar, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.