Landgericht Köln: Künstler-Kompanie gewinnt erstes Gefecht

Bundeswehrberichte sollen Kunstwerke sein

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Im Sommer letzten Jahres hatte die Bundeswehr eine Offensive am Landgericht Köln (Die Künstler-Kompanie) gegen den Abdruck geleakter Afghanistan-Dokumente gestartet. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung hatte Scans von geheimen Dokumenten online gestellt, die als Verschlusssache gekennzeichnete Berichte zur Unterrichtung des Parlaments (UdP) enthielten. Diese waren wohl im Bundestag eigenmächtig kopiert und der Presse zugespielt worden. Die Bundeswehr, die als Arbeitgeber das Verwertungsrecht von uniformierten Kreativen wahrnimmt, vertritt die Auffassung, ihre Berichte und Lageeinschätzung seien vom Urheberrecht geschützt.

Wie das Magazin Augen geradeaus berichtet, waren die Gefechte am Landgericht erfolgreich. So stuften die Kölner Richter die grundsätzlich normierten Berichte als solche der schönen Künste ein, da diese persönlich geistige Schöpfungen nach § 2 Abs. 2 UrhG seien.

"Zwar werden in den UdP Fakten und tatsächliche Gegebenheiten wiedergegeben, so dass ein Schutz der inhaltlichen Informationen als Sprachwerk ausscheidet. Die Schutzfähigkeit der von der Klägerin in ihrem Antrag in Bezug genommende Texte ergibt sich aber nach den vorstehenden dargestellen Grundsätzen aus der Darstellungsform der Texte. Die streitgegenständlichen UdP weisen nämlich einen hinreichenden Grad an geistiger Schöpfungshöhe auf. Wie die Beklagte selbst ausführt, folgen sämtliche UdP einem bestimmten Aufbau, wobei zunächst die politische Lage in dem jeweiligen Bundeswehreinsatzgebiet, sodann die Bedrohungslage und schließlich die Missionsbeteiligung der Bundeswehr dargestellt werden. (…) Die persönliche geistige Schöpfung ergibt sich dabei gerade aus der systematisierten und denknotwendig teilweise verkürzenden Aufbereitung der Sachinformationen, die einheiltich in allen UdP einem bestimmten Konzeptionsmuster folgt und auch visuell angepasst ist."

Landgericht Köln 14 O 333/13 vom 2.10.2014

Da das Urheberrecht eigentlich dem Zweck dient, Künstler an den Früchten ihrer Arbeit teilhaben zu lassen, kann man bei einem nicht zur Verwertung bestimmten Werk wie einer Verschlusssache gewisse Zweifel am Ergebnis haben. Wird Deutschland etwa auf dem Literaturmarkt verteidigt? Da kürzlich durchsickerte, dass ein Großteil etwa der Luftwaffe nicht wirklich kampftauglich ist, kann man jedoch durchaus verstehen, wenn die Truppe auf anderen Einsatzfeldern glänzen will.