Urmann + Collegen sind offline

RedTube-Abmahnanwalt schweigt vor Gericht

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Der u.a. durch die unrühmlichen Abmahungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße im Zusammenhang mit dem Portal RedTube aufgefallene Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei U+C ist derzeit nicht allzu freigiebig mit Informationen. So ist etwa die Kanzleiwebsite urmann.com aktuell nicht erreichbar. Das ist deshalb schade, weil viele Menschen, denen Urmann die vorweihnachtliche Stimmung beim feste Liebe feiern verleidet hatte, mit dem Urmann noch einiges zu besprechen haben.

So hatte etwa ein Abmahnopfer den Spieß herumgedreht und Urmann verklagt, der deshalb am 22.10.2014 vor Gericht zitiert wurde. Bislang hatte Urmann insoweit gerne mal gekniffen. Wie Rechtsanwalt Alexander Bräuer von der Kanzlei Weiß & Partner berichtet, geizte Urmann auch im Termin mit Informationen. Entweder vermochte sich Urmann nicht zu erinnern, oder aber er berief sich auf seine anwaltlichen Schweigepflichten gegenüber der "The Archive AG". Schließlich ist auch das Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Briefkästen in der Schweiz geschützt.

Während Urmann Gedächtnisschwierigkeiten plagen, vermögen sich allerdings viele seiner Brieffreunde noch gut daran zu erinnern, dass U+C die Adressen der Abmahnopfer einst dadurch erwirkte, indem er dem Landgericht Köln rechtswidriges Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Dateien nach § 19a UrhG suggerierte . Tatsächlich jedoch bot RedTube keine Up- bzw. Downloads, sondern lediglich Streaming, das anders als beim Filesharing lediglich den Genuss erlaubt, nicht aber gleichzeitig das Werk mit anderen teilt. Zudem ist zweifelhaft, ob "The Archive AG" überhaupt die notwendigen Rechte an den abgemahnten Titeln hält und ob diese wirklich auf RedTube gestreamt wurden. Rätselhaft ist nach wie vor, wie den Abmahnern der technische Nachweis des Dateiengenusses bei Streaming gelungen sein soll. Das dargebotene Gutachten diesbezüglich war hierzu offensichtlich untauglich.

Während Urmann letztes Jahr noch offensiv seine Ehre zu verteidigen suchte, ging es dieses Jahr strafrechtlich um die Wurst, weil die Kanzlei im Nebenjob noch eine Metzgerei managte und sich mit dem Insolvenzantrag etwas Zeit ließ.