Europäischer Gerichtshof: Datenschutz gilt auch für private Videoüberwachung

Auch Privatpersonen müssen den EU-Datenschutz beachten, wenn sie aus Furcht vor Kriminellen ihr Haus mit einer Kamera überwachen. Sobald öffentlicher Grund wie etwa der Gehweg oder die Straße gefilmt werden, gelten strikte Vorschriften.

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Europäischer Gerichtshof: Datenschutz gilt auch für private Videoüberwachung

(Bild: dpa)

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Die europäische Richtlinie für den Datenschutz gilt auch für die private Videoüberwachung öffentlichen Raums. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das bedeutet, die betroffenen Personen müssen der Verarbeitung ihrer Daten zugestimmt haben, dazu zählen auch Aufnahmen einer Videoüberwachungskamera.

Verhandelt wurde der Fall des Tschechen František Ryneš. Dieser hatte nach mehreren Angriffen auf sein Haus mit einer Kamera seinen Eingang, die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses überwacht. Bei der nächsten Attacke, bei der mit einer Schleuder eine Fensterscheibe zu Bruch geschossen wurde, erfasste er damit zwei Verdächtige und meldete diesen der Polizei.

Einer der Verdächtigen bezweifelte jedoch beim tschechischen Amt für den Schutz personenbezogener Daten, ob die Überwachung rechtmäßig ist. Das Amt befand, dass Ryneš gegen die Datenschutz-Vorschriften verstoßen hat, weil die Verdächtigen ohne ihre Einwilligung überwacht wurden, und verhängte gegen ihn eine Geldbuße.

Ausgenommen von der Datenschutz-Richtlinie sind Videoaufnahmen, die eine Person "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" vornimmt. Das Gericht befand, dass die Überwachung in diesem Fall nicht dazu zählt, auch wenn Ryneš sein Leben, seine Gesundheit und sein Eigentum schützen wollte. Die Ausnahme sei eng auszulegen.

Es gibt aber auch Ausnahmen: Die Datenverarbeitung dürfe, "dann ohne die Einwilligung der betroffenen Person erfolgen, wenn sie zur Verwirklichung des berechtigten Interesses des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich ist". Um Erlaubnis gefragt werden muss laut Richterspruch auch nicht, wenn dies "unmöglich ist oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert". Und die EU-Mitgliedstaaten dürften eigene Regeln erlassen, wenn es um die Verhütung oder Aufklärung von Straftaten gehe.

In Deutschland gilt das Bundesdatenschutzgesetz, das die EU-Richtlinie von 1995 umsetzt. Die Grundsätze sind die gleichen. Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben eine "Orientierungshilfe" veröffentlicht, die genau auflistet, was Hausbesitzer alles beachten müssen, bevor sie eine Kamera anschrauben. (mit Material der dpa) / (anw)