Fataler Start für Uber ins neue Jahr

In Frankreich wurde "Uber-Pop" zum Jahreswechsel verboten, in Spanien wurde der Dienst ausgesetzt und nun droht auch eine Sammelklage in den USA

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für den Fahrdienstbetreiber Uber kann 2015 kaum schlechter beginnen. Nachdem der Dienst schon in den Niederlanden verboten ist, wurde er mit der Veröffentlichung des Gesetzes, das nach dem Staatssekretär Thomas Thévenoud benannt ist, nun auch in Frankreich verboten.

Damit darf es auch bei diesem Nachbarstaat keine Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone-App "Uber-Pop" mehr geben, die private Fahrer und Kunden über das Internet zusammenbringt. Den Fahrern drohen harte Geldstrafen und auch eine Haftstrafe ist möglich.

Zum Jahreswechsel musste das US-Unternehmen, das mit einem Börsenwert von 40 Milliarden Dollar mehr wert sein soll als die Deutsche Post oder der Energieversorger Eon, auch in Spanien diesen Dienst einstellen. Eigentlich hätte dies schon am 9. Dezember geschehen müssen. Mit Tricks wurde das vorläufige Verbot des Handelsgerichts in Madrid aber umgangen.

Die Richter in der Hauptstadt hatten der Firma, hinter der mächtige Geldgeber wie Goldman Sachs und Google stehen, eine "illegale Tätigkeit" und "vorsätzlich undurchsichtige" Geschäfte vorgeworfen, die Steuerbetrug und Steuervermeidung begünstigen. Doch Uber erklärte auch nach dem Urteil, man werde "unseren Kunden in Spanien weiter zur Verfügung stehen", um eine "sichere, vertrauenswürdige und erschwingliche Alternative zu bieten".

Angesichts dieser aggressiven Haltung des Unternehmens platzte zum Jahresende einigen Richtern in Madrid der Kragen. Trotz einer Eiseskälte wurde der Boden sehr heiß unter den Füßen von Uber. Der Oberste Gerichtshof forderte zu Weihnachten die Telekomkonzerne und Bezahldienste wie Kreditkartenfirmen auf, "mit sofortiger Wirkung" ihre Dienste für Uber in "Umsetzung des Urteils vom 9. Dezember" einzustellen.

Zunächst versuchte Uber, die Anordnung über technische Tricks zu umgehen und behauptete, die Urteile seien nicht zugestellt worden. Am 31. Dezember schwenkte Uber schließlich um und erklärte, "temporär" werde der Dienst eingestellt, "nachdem uns das Urteil vom 9. Dezember offiziell zugestellt worden ist".

Was die Eigenwerbung angeht, werden Zweifel weltweit größer. Die Kunden-Sicherheit wird angezweifelt, da in Indien eine Kundin von einem Uber-Fahrer vergewaltigt wurde. Es wurde bekannt, dass der nicht wie vorgegeben geprüft wurde. Er hatte diverse Vorstrafen im Register, weshalb Uber auch in der Hauptstadt Delhi verboten wurde. Was die Erschwinglichkeit angeht, hatte sich auch der bekannte Schriftsteller Salman Rushdie über die "Surge-Price-Abzocke" von Uber beschwert. Denn das variable und intransparente Preismodell macht es möglich, dass die Firma die Preise willkürlich wie kürzlich im australischen Sydney mehr als verdreifacht.

Doch die Uber-Anwälte bekommen weltweit immer mehr Arbeit, weil nicht nur in der kalifornischen Heimat die Staatsanwälte ermitteln. In Südkorea sollen der Uber-Chef Travis Kalanick und seine lokalen Geschäftspartnern angeklagt werden, weil sie wie in Spanien gegen das Gesetz zur Personenbeförderung verstoßen, das eine Personenbeförderung ohne Lizenz verbietet.

In den USA wird nun auch eine Sammelklage gegen die "Sicherheitsgebühr" angestrengt. Zwei Passagiere haben begonnen, gegen die Gebühr von einem Dollar pro Fahrt zu klagen und fordern die Rückzahlung an alle Fahrgäste.

Uber mache falsche Angaben und erfülle nicht einmal etablierte Sicherheitsstandards, begründen sie ihr Vorgehen. Mit angeblichen "Hintergrundüberprüfungen" der Fahrer begründet die Firma die zweifelhafte Gebühr. Dabei zeigte sich in Indien, dass nicht einmal ein Blick ins Führungszeugnis geworfen wurde.

Anders als bei Taxi-Fahrern müssten Uber-Fahrer in den USA auch keine Fingerabdrücke abgeben. Damit sei nicht einmal gesichert, ob der Fahrer der ist, der real bei Uber registriert ist. Man könne nicht angeblich die "schärfsten Hintergrundüberprüfungen" durchführen, wenn dann bei der Anmeldung nicht geprüft wird, ob es sich "überhaupt um diese Person handelt", die die Fahrten durchführe, meinte George Gascon, Staatsanwalt in San Francisco.