Filesharing: Nicht mehr abmahnende Kanzlei mahnt ab, weil sie keine Abmahnkanzlei mehr sein will

Entwickeln sensible Rechtsanwälte neues Geschäftmodell?

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Vor zwei Jahren mahnte eine Hamburger Kanzlei Kritiker ab, weil sie nicht "Abmahnkanzlei" genannt werden wollte. Die Hanseaten hatten erkannt: "Die sogenannte 'Abmahnkanzlei' steht aufgrund der oben genannten Berichterstattung für eine minderwertige anwaltliche Tätigkeit und ein zum Teil sehr aggressives Vorgehen." Angesichts von Massenabmahnungen gegen Privatleute wegen Filesharing von Werken auf dem Gebiet der erotischen Kunst lag die Assoziation nicht fern.

Damals hatten wir geraten:

Eine geeignete Maßnahme gegen einen entsprechenden Ruf wäre es, derartige Mandate den Mitbewerbern zu überlassen. Ist man aber als Anwaltskanzlei jung und braucht das Geld, so muss man sich halt auch zur Schmuddelbranche bekennen. Wer sich zu Pornographen ins Bett legt, muss die Kamera aushalten. Das gehört nun einmal zum anwaltlichen Berufsrisiko, das die edle Pornomandantschaft halt mitzubezahlen hat, wenn man für diese anschaffen geht.

Das scheinen sich die pikierten Hamburger Anwälte zu Herzen genommen zu haben, denn sie behaupten nun, seit mehreren Monaten seien sämtliche Mandate im Bereich des Filesharings für die Zukunft beendet. Im Bereich des Filesharings würde von der Kanzlei nicht mehr abgemahnt. Man betreue nur noch die noch nicht erledigten oder verjährten Fälle gegenwärtig anwaltlich zu Ende.

Um ihre Abkehr vom Abmahnen zu unterstreichen, mahnten die Anwälte dann auch gleich einen anderen Anwalt ab, weil dieser über die (bisherigen) Massenabmahner berichtet hatte. Für ihre ungebetene Aufmerksamkeit hatten die Hanseaten eine Kostennote in Höhe von 1.044,40 € beigefügt. Rund um die Reeperbahn gibt es nun einmal nichts umsonst.

Tatsächlich erkennt etwa die Hamburger Pressekammer ein Recht zum Vergessen von Jugendsünden an. So müssen Jurastudenten, die einst beim Schummeln im Examen erwischt wurden, sich ihre Missetaten zumindest an der Alster nicht mehr ewig hinterher tragen lassen. Ob die erforderliche Halbwertszeit bei den eitlen Hamburger Anwälten schon erreicht wurde, darf bezweifelt werden, denn noch ist die sensible Kanzlei mit den Abmahnungen befasst. 2013 wurde sie zu den Top 10 der Filesharing-Abmahner überhaupt gerechnet.

Zur Ehrenrettung der Hamburger Kanzlei hätten wir einen Vorschlag: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, nie wieder abzumahnen. Natürlich nach Hamburger Brauch ...