Neuauflage der Pädophiliedebatte bei den Grünen

Dabei fühlt man sich eher an kirchliche Tribunale erinnert, bei denen Prüfung von Argumenten keine Rolle spielen

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"Elternkongress – Was brauchen Familien in Berlin?" Das sind die Themen die aktuell den Landesverband der Grünen umtreiben. Doch es gab auch eine Zeit, als die Grünen noch jung waren und Familien als repressive Verlängerungen der Staatsmacht galten. Damals ging es um die Befreiung der Sexualität und manche wollten dabei möglichst alle Altersgrenzen aufheben. Damit müssen sich die Grünen zurzeit wieder beschäftigten.

Heute wurde in Berlin ein Bericht vorgestellt, den Franz Walter vom Göttinger Institut für Demokratie verfasst hat. Der Tagesspiegel gab in einem Vorabbericht den Ton vor:

In der Alternativen Liste, der Vorläuferorganisation des Berliner Landesverbands von Bündnis 90/Die Grünen, hat es massiven sexuellen Missbrauch von Kindern gegeben. Das ist das Fazit eines Berichts, den die Landesvorsitzenden Bettina Jarasch und Daniel Wesener am Mittwoch vorstellen wollen.

"Bis zu 1000 Opfer" sexueller Gewalt bringt der Tagesspiegel ins Gespräch.

Auch bei Neuauflage der Debatte wenig Differenzierung

Wenige Stunden nach dem Erscheinen des Artikels schrieb der Grüne Landesverband Berlin in einer Richtigstellung:

Diese Angabe im Tagesspiegel findet sich weder im Bericht wieder noch entspricht sie dem Kenntnisstand der Kommission. Die Zahl wurde bei einer Veranstaltung der Böll-Stiftung am 26. März zur Aufarbeitung auf Bundesebene von einem Berliner Kommissionsmitglied genannt, war aber eine spekulative Aussage über mögliche Opfer, die es damals in Berlin und im Umfeld der Grünen gab. Bereits am 27. März haben wir dies gemeinsam mit dem Kommissionsmitglied richtiggestellt.

Nun war die Zuspitzung in dem Tagesspiegel-Bericht sicher kein Zufall. Einer der Autoren ist der Journalist Christian Füller, der in den letzten Jahren mit Artikeln hervorgetreten ist, in denen er sich vehement gegen Versuche wandte, die Entkriminalisierung von Sexualität bei Jugendlichen und Kindern als eine politisch umstrittene, aber diskutierbare Forderung anzunehmen, bei der es Pro- und Contraargumente gibt.

Zudem wird auch nicht versucht, die Diskussionen in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren als von zeitlichen Umständen geprägt zu sehen. Damals ging es gegen ein repressives Sexualsystem, das bekämpft wurde. Die Journalistin Ulrike Heider hat im letzten Jahr in ihrem vieldiskutierten Buch "Vögeln ist schön" auf diesen Kontext hingewiesen. Doch so wie schon bei den bisherigen Diskussionen scheinen solche differenzierten Beurteilungen auch bei der Neuauflage der Grünen Pädophilie-Debatte nicht erwünscht zu sein.

Eigentlich hatte man gedacht, dass in der Debatte über den Einfluss von Praktikern oder Theoretikern der Pädophilie bei den Grünen alles gesagt worden ist. Vor zwei Jahren hatte die Debatte anlässlich der Verleihung des Theodor Heuss Preises an den Mitbegründer der Grünen Daniel Cohn-Bendit schon Züge der Inquisition .

Cohn-Bendit sollte sich für Texte rechtfertigen, die er in den 1970er Jahren geschrieben hat. Im Anschluss sollte das Göttinger Institut für Demokratie untersuchen, welchen Einfluss Positionen in der Gründungsphase der Grünen von Einzelpersonen und Gruppen hatten, die sich für eine Entkriminalisierung der Sexualität zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einsetzten.

Kriminalisierungsdiskurs wird verstärkt

Wie wenig auch bei der aktuellen Neuauflage der Debatte Differenzierung gefragt ist, zeigt schon die Wortwahl in den Berichten. Da wird pauschal von pädophilen Tätern gesprochen und skandalisiert, dass diese Einfluss auf die Grüne Partei und einzelne Arbeitsgruppen gehabt hätten und sich sogar in Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen hätten

Da fragt man sich, warum es eine solche Empörung auslöst, dass Menschen, die sich zu staatlich sanktionierten sexuellen Praktiken bekannten, sich politisch offen und transparent dafür einsetzen, dass diese Praktiken entkriminalisiert werden? Man kann Argumente gegen die Entkriminalisierung nennen und die sind vielleicht sogar berechtigt.

Aber die Anhänger einer scharfen Kante gegen Pädophilie liefern gar keine Argumente. Sie pflegen einen Diskurs der Kriminalisierung und versuchen aus der Tatsache, dass die Betroffenen dann eben Straftäter sind, schon abzuleiten, dass diese aus einem argumentativen Diskurs ausgeschlossen sind. Nur so kann skandalisiert werden, dass Straftäter bei den Grünen Arbeitsgruppen zur Entkriminalisierung gründeten.

So kann Menschen, die wegen Vergehen gegen Drogenverbote bestraft wurden, abgesprochen werden, dass sie als Vorbestrafte sich für eine Legalisierung der Drogen einsetzen. So wurde auch Homosexuellen, die sich für eine Aufhebung der sie kriminalisierenden Gesetze wandten, mit dem Verweis auf ihre Kriminalität lange Zeit eine Diskussion über ihre Forderungen verweigert. Es ist immer reaktionär und abzulehnen, Menschen mit dem Verweis, sie seien Straftäter, ihr Mitwirken im politischen Diskurs zu verwehren. Besonders absurd ist es aber, Menschen zu verbieten, sich für die Abschaffung der Paragraphen einzusetzen, wegen denen sie zu Straftätern wurde.

Wer vertritt das Kindeswohl?

Die Anhänger einer harten Haltung gegen die Pädophilie führen nun immer das Kindeswohl an. Allerdings ist es für sie nicht ein Argument, das untersucht werden könnte. Das Kindeswohl ist vielmehr ein Schild, den sie hochheben, um jede Diskussion schon im Ansatz zu verunmöglichen. Wer dann tatsächlich fordert, dass auch heute das Für und Wider von Entkriminalisierung von Sexualität diskutiert werden muss, dem wird gleichzeitig vorgeworfen, er oder sie verletze das Kindeswohl.

Dabei wird in der Regel nicht diskutiert, wer bestimmt eigentlich, was das Kindeswohl ist. Und was ist, wenn Kinder und Jugendliche selber für die freie, selbstbestimmte Sexualität eintreten? Genau das ist aber in den 1970er Jahren geschehen. Es haben sich Initiativen von Heim- und Treberjugendlichen gegründet, die aus den ihnen zugedachten Einrichtungen ausbrachen, Häuser besetzten und mit Menschen ihrer Wahl Kontakte haben wollten.

Dass dabei damals auch viel Naivität im Spiel war und auch der 20 Jahre ältere Mitbewohner eines besetzten Hauses subtilen Druck ausüben konnten und die freie Sexualität zwischen den Generationen so frei gar nicht war, stimmt sicher. Doch bleibt es absurd, alle jungen Menschen, die damals sexuelle Kontakte mit Erwachsenen hatten, zu viktimisieren.

Aber nur so ist es möglich, von bis zu Tausend Opfern sexueller Gewalt zu sprechen, obwohl sich bisher nur wenige Personen gemeldet haben, die sich selber als Opfer bezeichnen. Hier wird einfach mal großzügig übersehen, dass junge Menschen, die in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren den repressiven Heimen mit ihren NS-sozialisierten Aufsehern entflohen waren, diese Zeit als subjektive Befreiung empfunden haben.

In den Heimen waren sie häufig einer besonders subtilen sexuellen Gewalt ausgesetzt. Geredet werden durfte darüber nicht, aber die Aufseher konnten nicht selten gerade deshalb die Jugendlichen zum Objekt ihrer verborgenen sexuellen Begierden machen. Wenn die Jugendlichen tatsächlich berichteten, was ihnen angetan wurde, wurden sie für verrückt erklärt und teilweise entmündigt.

Dass aus diesen Erfahrungen heraus, damals Sexualität zu einen offenen Thema wurde und auch die Forderung nach Entkriminalisierung sich einer großen Sympathie erfreute, ist aus diesem Kontext verständlich. Wenn gerade dieser Kontext in der heutigen Debatte keine Rolle mehr spielt, führt das auch dazu, dass die repressive bürgerliche Sexualmoral vor dem Aufbruch der späten 1960er Jahre nachträglich rehabilitiert werden soll.

Wenn der Kinderschutzbund vor einigen Jahrzehnten auch wissenschaftlich argumentierte, dass die Entkriminalisierung von sexuellen Kontakten zwischen verschiedenen Generationen eine emanzipative Forderung sein kann, wird das heute nicht etwa zum Anlass genommen, die damaligen Argumente kritisch zu prüfen.

Nein, wieder muss das Göttinger Institut für Demokratie ran und in einer Studie beweisen, auf welchen Irrwegen sich der Kinderschutzbund doch mal befunden hat. So nimmt das Institut die Rolle von kirchlichen Tribunalen ein, die auch nicht Argumente prüfen und verwerfen wollten, sondern nur entscheiden sollten, was rechtgläubig ist und was nicht.