Bundestag gibt UFO-Akten frei

Unheimlicher Rechtsstreit der Dritten Art am Bundesverwaltungsgericht

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Nach vier Jahren Prozessdauer hat es das Portal fragdenstaat.de endlich geschafft, die Veröffentlichung der UFO-Akten zu erwirken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte 2009 zum Thema „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“ recherchiert. Anlass war die Anfrage des besorgten Abgeordneten der GRÜNEN Peter Hettlich, der sich nach der Wahrscheinlichkeit erkundigt hatte, dass Außerirdische auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland landen.

Zuvor hatte auch der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff Interesse am Thema geäußert. Ob die FDP dabei möglicherweise auf Kontakt mit Ferengi spekulierte, ist unbekannt. Die Bundesregierung dementierte damals entsprechende Erkenntnisse. Die nun vorliegende Begutachtung fiel eher knapp und oberflächlich aus. So wertete der Wissenschaftliche Dienst nur offene Quellen wie bekannte Literatur oder Wissenschaftssendungen des Bayrischen Rundfunks aus. Der BND und Erich von Däniken waren offenbar nicht involviert.

Aufschlussreicher ist jedoch die juristische Weltraumschlacht vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Aktenfreigabe:

Bislang war man im Bundestag der Ansicht, derartig nachgefragte Gutachten seien von der freien Mandatstätigkeit umfasst und daher nicht öffentlich. Andernfalls entstünde eine "Schere im Kopf", die etwa Abgeordnete etwa von naiven Fragen abhalte. Anders als die Vorinstanzen sieht das Bundesverwaltungsgericht jedoch den Bundestag als eine informationspflichtige Behörde. Gesetzestexte, aus denen sich ein solches Abgeordnetenprivileg auch für Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes herleiten ließe, fehlten indes.

Auch das Urheberrecht sahen die Richter als überwindbar an und lehnten insbesondere ein grundsätzliches Verbot der Veröffentlichungen von Ausarbeitungen ab. Vielmehr müsse der Bundestag Urheberrecht an den Arbeiten “im Lichte des Informationsfreiheitsgesetzes sehen”, zitiert fragdenstaat.de aus dem Urteil.

Urheberrecht ist zumindest im militärischen Bereich zur Arbwehr von UFO-Freigaben durchaus geeignet. So gab das Landgericht Köln vergangenes Jahr der Bundeswehr in einer Zivilklage recht, die sich gegen die eigenmächtige Veröffentlichung von Bundeswehr-Berichten gewehrt hatte, die ebenfalls für Bundestagsabgeordnete bestimt waren. Diese seien nach Auffassung des Gerichts als Kunstwerke geschützt. Gegen interstellare Angriffe indes scheint Urheberrecht fortan nicht mehr zu helfen.