Wenn der Betriebsarzt mobbt und schweigt

Ein Zivilprozess vor dem Berliner Landgericht wirft ein Schlaglicht auf die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und die Schwierigkeit, juristisch dagegen vorzugehen

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Es war kein spektakulärer Prozess, der am Mittwochvormittag vor dem Berliner Landgericht verhandelt wurde. Eine Frau wollte von einem Arzt die Auskunft einklagen, ob er ein Gutachten selbst verfasst hat, das ihr Realitätsverlust, Schwarz-Weiß-Denken und destruktives Verhalten vorwirft. Man könnte denken, das ist eine dieser vielen persönlichen Auseinandersetzungen, mit denen sich die Gerichte tagtäglich zu beschäftigten haben. Doch wirft dieser Fall ein besonderes Schlaglicht auf eine Realität in der Arbeitswelt, die mit Mobbing und Arbeitsunrecht überschrieben werden kann.

Die Frau, die den Arzt anklagte, ist die Pflegehelferin Angelika Konietzko. Der Fall sorgt seit Jahren für Aufmerksamkeit. Konietzko hatte als Pflegekraft in einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke gearbeitet. Als sie sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und unzumutbare Zustände für die Pflegebedürftigen wehrte, kam es zum Zerwürfnis mit dem Pflegedienst Mitte.

Seitdem sehen sich beide Seiten nur noch vor Gericht. Im Jahr 2011 und 2012 hatte sich eine Solidaritätsinitiative gegründet, die ihre Auseinandersetzung in den Kontext von Disziplinierung und Reglementierung kritischer Beschäftigter im Niedriglohnsektor Pflege stellte. Schließlich war auch die Pflegerin Brigitte Heinisch vor den deutschen Gerichtsinstanzen mit der Klage gegen ihre Kündigung gescheitert, nachdem sie die unhaltbare Pflegestation in einen Altenpflegeheim öffentlich machte.

Erst vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bekam sie Recht und eine Entschädigung. Doch, wer sich jetzt beruhigt zurücklegt und erklärt, dass der Rechtsweg zwar lang, aber letztlich erfolgreich ist, wird am Fall von Angelika Konietzko eines Schlechteren belehrt.

Die Hürden auf dem Rechtsweg

Denn der Rechtsweg wurde für sie zur Sackgasse. Dabei spielt die Stellungnahme des Betriebsarztes eine wichtige Rolle. "Dadurch wurde ich als destruktive Person stigmatisiert, obwohl mich der Arzt seit Jahren nicht gesehen hat", beklagt Konietzko gegenüber Telepolis.

Der Verdacht, dass die Stellungnahme nicht von ihm verfasst wurde, gründet sich auf mehrere Indizien. So ist die Unterschrift unleserlich und weicht beträchtlich von anderen Unterschriften des Arztes ab. Zudem soll das Schreiben in der gleichen Diktion verfasst worden sein wie andere Schriftsätze des Pflegedienstes Mitte.

Besonders misstrauisch wurde Konietzko aber, als der Arzt ihr die Antwort auf die Frage, ob er den Text geschrieben hat, mit Verweis auf seine Schweigepflicht gegenüber dem Pflegedienst verweigerte. Auch ein Antrag, bei dem Landesbeauftragen für Datenschutz brachte für die Frau keinen Erfolg. Der Arzt richtete auch an diese Behörde ein Schreiben, das Frau Konietzko ausdrücklich nicht lesen durfte. Die Datenschutzbehörde hat mittlerweile gegenüber der Betroffenen erklärt, sie werde das Schreiben nach dem Willen des Arztes geheim halten.

Mittlerweile hat Konietzkos Anwalt die Klage um diesen Punkt erweitert. Er sieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Fragen über Autoren medizinischer Stellungnahmen zur betroffenen Person geheim gehalten werden. Auch bei vielen Prozessbesuchern stieß diese Praxis auf Unverständnis: "Es ist schließlich ein Unterschied, ob ein Arzt oder eine Privatperson erklärt, jemand sei eine destruktive Persönlichkeit. Als Stellungnahme eines Mediziners kann eine solche Aussage gravierende Auswirkungen auf die beurteilte Person haben“, meine Anne Allex, die seit Jahren in der Erwerbslosenberatung tätig ist, gegenüber Telepolis

Drohung mit Prozessunfähigkeit

Wie schwierig es für Menschen ist, die als Querulanten und Neurotiker abgestempelt werden, vor Gericht Erfolg zu haben, zeigte sich auch bei dem aktuellen Prozess. Die Entscheidung ist noch offen. Der Richter war extrem schlecht vorbereitet, so dass Konietzkos Anwalt Reinhold Niemerg den Verdacht äußerte, er habe die Akten gar nicht gelesen. Hatte er sich auch schon durch das Gutachten seine Meinung über die Klägerin gebildet, so dass er sich gar nicht mehr gründlicher in die Materie einarbeitete?

Zudem brachte der Anwalt der Gegenseite erstmals einen Begriff in die Diskussion, der eine massive Drohung darstellen könnte. Man müsse die Prozessfähigkeit der Klägerin prüfen, sagte er. Dabei bezog er sich auf eine Erklärung, die auf dem Blog des Solidaritätskomitees mit Frau Konietzko zu lesen ist. Dort heißt es, dass ihre Grundrechte verletzt würden. Dabei wurde auch ein Arbeitsrichter in einem anderen Verfahren kritisiert, der ohne Untersuchung und medizinisches Wissen Frau Konietzko eine Psychose diagnostizierte.

Bisher wurde kein Antrag auf Prüfung der Prozessfähigkeit gestellt, die juristisch an ein bestimmtes Prozedere gebunden ist. Sollte die Gefahr akut werden, sollen auch Gewerkschaften und Organisationen, die sich mit Arbeitsunrecht befassen, aufmerksam werden. Schließlich könnte hier eine weitere Waffe im Kampf gegen renitente Beschäftigte und Erwerbslose geschmiedet werden, die gerne auf dem Rechtsweg verwiesen werden und, wenn sie ihn gehen, als Prozesshanseln und Querulanten diffamiert werden.