Schwarzer will schwärzen

Bei Enthüllungen über Alice Schwarzer soll das Private doch nicht politisch sein

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BILD-Zeitungs-Kollumnistin Alice Schwarzer, die sich über das Privatleben etwa von einem Ex-Wettermoderator oder einem französischen Staatschef zu verbreiten pflegte, macht nun selbst ihre Persönlichkeitsrechte geltend. So ließ sie den Verlag des Enthüllungsbuchs Tango mit Alice ihrer einstigen Geliebten Waltraud Schade abmahnen, in dem Schade die damalige Beziehung und Details daraus öffentlich machen will. Der Fall ist inzwischen am Landgericht Köln anhängig, der für September geplante Erscheinungstermin wurde auf November verschoben. Bereits bei ihrer Steueraffäre hatte Journalistin Schwarzer auf ihre Privatsphäre gepocht.

Grundsätzlich sind Intim- und Privatsphäre vom Persönlichkeitsrecht stark geschützt. Dies umfasst auch geheim gehaltene Beziehungen von Deutschlands prominentester Emanze zu Partnerinnen und Partnern. Auch diese sind nicht ohne Weiteres berechtigt, Details etwa aus dem gemeinsamen Intimleben öffentlich zu machen, sofern der andere Partner nicht eingewilligt oder sich insoweit der Öffentlichkeit gegenüber geöffnet hat. Eine solche Selbstöffnung wäre etwa bei Homestorys oder Memoiren der Fall.

Das Landgericht Köln wird jedoch darüber zu befinden haben, ob Schwarzer vielleicht eine Persönlichkeitsrechtsträgerin mit gemindertem Schutzbedürfnis sein könnte. So hatte sich Schwarzer damals wie heute weltanschaulich zu Ehe und Sexualität positioniert und postuliert: "Das Private ist politisch." Angesichts Schwarzers Stellungskrieg zwischen den Geschlechtern wäre es durchaus aufschlussreich zu erfahren, ob sich die prominente Feministin gegenüber Frauen selbst denn vorbildlicher gab, als sie es Männern vorzuwerfen pflegte.

Das nämlich bestreitet die Autorin von "Tango mit Alice", derzufolge sich die Ikone der Frauenbewegung "privat eher als Mann" verhalten haben soll. Der offenbar nicht angegriffenen Vorabberichterstattung zufolge soll Frau Schwarzer in der Beziehung zu Schade durchaus aggressiv und fordernd agiert haben. Wenn das Private wirklich politisch sein soll, dann wäre es als politisches Handeln der Öffentlichkeitssphäre zuzuordnen und damit prinzipiell legitimer Berichtsgegenstand.

Gerichte allerdings pflegen zwischen politischen Sonntagsreden und tatsächlichen Verhältnissen zu unterscheiden. Je intensiver eine Berichterstattung in ein Persönlichkeitsrecht eingreift, desto eher werden Verbote ausgesprochen. Soweit Schade über Details aus der Intimsphäre kolportiert, ist daher mit Schwärzungen zu rechnen, was im Extremfall sogar ein Verbot des gesamten Buches bewirken könnte.

UPDATE:

Wie inzwischen zu erfahren war, beansprucht Alice Schwarzer das Recht, jeden einzelnen Satz des Buches vor Erscheinen genehmigen zu dürfen.