Informationsfreiheit in Deutschland: Kein Fall für Annika Bengtzon

Am 1. Januar 2006 trat das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Anlass für einen TV-Blick über die Grenzen und ein persönliches Fazit

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Künstliche Intelligenz, Informationsfreiheit

(Bild: Gerd Altmann, Lizenz CC0 / Public Domain)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Tim Gerber

Neujahr 2006 war für mich ein ganz besonderes Fest. Ich feierte den Beginn einer neuen Zeitrechnung im Verhältnis zwischen Bürgern und Staat in unserem Lande durch die Einführung der Informationsfreiheit. So glaubte ich es damals. Doch die Ernüchterung folgte schon einen Monat später. Denn als Antwort erhielt ich nicht etwa die begehrte Auskunft, sondern eine Rechnung über 106,80 Euro. Die sollte ich bezahlen, bevor ich etwas aus den Gral der Aktenschränke bekomme. Genauer gesagt vier DIN-A4-Seiten. Der Schock von damals sitzt mir bis heute in den Knochen, auch wenn ich mich inzwischen an die meist hohen Gebühren gewöhnt und die Geduld gelernt habe, die die Bürokratie mir beim Informationszugang immer wieder abnötigt.

Die muss Annika Bengtzon, Protagonistin einer Krimiserie im ersten Programm der ARD, nicht haben. Im Zuge von Recherchen spaziert die engagierte Journalistin der „Nachtausgabe“ ohne viel Federlesen ins Wirtschaftsministerium und verlangt eine Rechnung, die der Minister mit zwielichtigen Gestalten in einer ebensolchen Restauration produziert haben soll. Als die Beamte des Archivs sie auf die Frage danach schief ansieht, setzt die Journalistin energische nach: „Sie wissen, dass jeder Bürger das Recht dazu hat!“. Darauf trabt die Staatsdienerin beflissen ab zu ihren Aktenschränken und holt die Quittung heraus, wagt dann aber doch noch einen zaghaften Versuch der Abwehr „Und wer, bitteschön, sind Sie?“ „Sie wissen, dass Sie das nichts angeht!“, antwortet die Reporterin barsch, nimmt den begehrten Zettel an sich und marschiert damit in ihre Redaktion, wo sie noch am selben Tag darüber berichten kann.

So schön kann Informationsfreiheit sein. Zugegeben eine Filmszene, aber eine durchaus realistische – jedenfalls in Schweden, wo die Krimiserie spielt. Informationszugang gibt es dort sofort, ohne Ausreden, anonym und kostenlos. Und so ist das in dem skandinavischen Land seit über zweihundert Jahren ohne Wenn und Aber. Und das Königshaus steht ebenso lange unerschüttert.

Die lumpigen zehn Jahre, die die Informationsfreiheit hierzulande als zartes Pflänzchen dahindarbt, sind indessen vor allem geprägt von Versuchen, es gänzlich auszutrocknen. Zuerst wurde mal alles zur Verschlusssache gestempelt und die Verwaltungsgerichte ließen das durchgehen. Ob ein Dokument zu Recht mit diesem Siegel versehen sei, könne das Gericht nicht prüfen. Doch, meinte am Ende das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), das ist voll und ganz zu prüfen. Volle drei Jahre hatte der Weg durch die Instanzen bis dahin gedauert. Nächste Steilvorlage aus den unteren Gerichten die so genannte Regierungstätigkeit der Bundesministerien, die angeblich von der Informationsfreiheit ausgenommen sein sollte. Wieder musste das BVerwG eingreifen und das klarstellen.

Ich selbst habe das hautnah an einem Vertrag zwischen dem Deutschen Generalkonsulat in Nowosibirsk und dem Reisedienstleister VFS Global über die Terminreservierung für Visaanträge im Internet mitverfolgen dürfen, den ich einsehen wollte. Erst war er Verschlusssache, als das nichts mehr half, ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Auch damit kamen Steinmeiers Beamte vor Gericht nicht durch und dann hieß es: Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sei gefährdet. Nie werde ich die Szene vergessen, wie ein Herr Dr. Forschbach, hoher Beamter im Referat 508 des Auswärtigen Amtes dies mit einer solchen Verve und Inbrunst vortrug, dass man selbst auf der Richterbank den Atem anhielt. Am Ende half es alles nichts. Erst bekam ich den Vertrag in Teilen und als über die letzten geschwärzten Stellen, deren Bekanntwerden nicht weniger als den Bestand der Republik gefährdet hat, vor dem Verwaltungsgericht fertig verhandelt war, kam heraus, dass sie folgende weltbewegenden Informationen enthielten: „Das Personal muss stets freundlich sein.“ und: „Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Erlaubnis des Konsulats an Dritte weitergebeben werden.“

Die Liste der Attacken der Beamtenschaft auf die Informationsfreiheit ist damit nicht zu Ende. Zuletzt kamen die Urheberrechte der Beamten an den von ihnen verfassten Texten. Und wer meint, das habe sich mit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erledigt, der irrt. Mir liegt ein Bescheid des Auswärtigen Amtes vom Oktober vor, in dem sich Steinmeiers Beamte genau darauf berufen. Es geht um die Bedienungsanleitung für eine im Amt verwendete und in seinem Auftrag entwickelte Software. Und das dürfte nicht die letzte Attacke gewesen sein.

Und wenn die Beamten keinen Erfolg haben, weil ihnen das Bundesverwaltungsgericht immer wieder in die Parade fährt, dann springen ihnen schon mal die Parteien im Bundestag bei, indem sie flugs die Informationsfreiheit per Gesetz einschränken. So geschehen im Sommer 2014 mit den Prüfungsberichten des Bundesrechnungshofes. Der kontrolliert nämlich nicht nur die Verwendung öffentlicher Gelder durch die Behörden, sondern auch durch die Parteien und ihre Fraktionen, die Millionen vom Steuerzahler erhalten. Einmütig beschloss denn auch die Opposition gemeinsam mit der Regierung, Informationen darüber, was sie mit den öffentlichen Geldern anstellen, der Öffentlichkeit besser vorzuenthalten. Natürlich ging ein Aufschrei durchs Land, aber nicht etwa wegen der Unverfrorenheit der Parlamentarier, sondern wegen der Tore der DFB-Elf, die gerade im Begriff stand Fußballweltmeister zu werden.

So bleibt die Informationsfreiheit ein löchriger Teppich, viele Informationen seiner öffentlichen Verwaltung sind weiterhin fürs Volk tabu. In den fünf Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es nach wie vor kein Informationsfreiheitsgesetz, in drei dieser Länder regieren die Grünen mit und scheinen sich längst von ihren basisdemokratischen Prinzipien verabschiedet zu haben, deren Teil die Transparenz von Behörden und Verwaltung einst war.

Schnell und gebührenfrei geht das mit dem Informationszugang bei „Annika Bengtzon“. Im deutschen Gesetzt steht zwar etwas von „unverzüglich“ und „innerhalb eines Monats“. In der Praxis deutscher Ämter kann man das jedoch getrost vergessen. Derzeit warte ich seit Anfang November auf Dokumente aus dem Kanzleramt und der Bundespolizeidirektion Berlin.

Merkels Beamte schafften es immerhin, mir nach etwa drei Wochen einen Brief zu schreiben, in dem zu lesen stand, dass man meine E-Mail erhalten habe und für den gewünschten Informationszugang 14,50 Euro Kopierauslagen fällig würden. Bitte sehr, habe ich umgehend geantwortet und um Einhaltung der gesetzlichen Frist gebeten. Gelten Gesetze denn für die Bundeskanzlerin und ihr Amt?

Die Bundespolizei schickte nach exakt einem Monat einen Brief, in dem gefragt wurde, ob ich denn auch die Gebühren von voraussichtlich 100 Euro übernehmen würde. Ja, verflixt, die muss ich übernehmen, da habe ich gar keine Wahl. Aber danke der Nachfrage. Wann bekomme ich die Informationen? Die gesetzliche Frist ist um.

Beschwerden über solche Verstöße bei der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff (CDU) sind übrigens zwecklos. Als Abgeordnete hat sie dem Gesetz nicht zugestimmt und seit sie das Amt übernommen hat, hüllt sie sich in Schweigen. Interviews gibt sie nicht einmal Journalisten, die sich ihren rigiden Vorbedingungen beugen. Aus der heise online auf Anfrage übermittelten Stellungnahme dürfen wir nicht zitieren, ohne dass wir vorher fragen, ob die Zitate Frau Voßhoff in unserem Kontext auch genehm sind. Natürlich würden wir uns dem nicht beugen, aber es lohnt ohnehin nicht viel daraus zu zitieren und im Netz kann man ja gern auch die vollständige Stellungnahme von Frau Voßhoff die vollständige Stellungnahme von Frau Voßhoff nachlesen, inklusive Wasserzeichen für die Authentizität. Wer so viel Misstrauen gegenüber einer freien Presse an den Tag legt, wie viel Vertrauen hat er in die Transparenz und Offenheit der Verwaltung gegenüber dem Bürger.

Bei all dem wundert es jedenfalls kaum, dass die wenigsten Bürger Gebrauch von ihrer Freiheit machen, sich amtliche Informationen zu beschaffen. Immerhin eröffnet sie für zivilgesellschaftliche Organisationen gute Möglichkeiten, an Informationen zu gelangen und sie für ihre gemeinnützige Arbeit zu verwenden. Auch das ist ein Dorn im Auge vieler Behörden. Es kostet doch so viel Zeit und Geld. So musste beispielsweise auch Greenpeace erst vor Gericht ziehen, um eine Liste der größten Empfänger von Exportsubventionen der EU für Agrarprodukte zu bekommen. Kaum war die heraus, da flog auch schon ein handfester Subventionsbetrug auf und sparte dem Steuerzahler mehrere hundert Millionen Euro.

In der letzten Folge der Fernsehserie recherchiert Annika Bengtzon in Spanien. Vielleicht sollten die Drehbuchautoren sie auch mal nach Deutschland schicken, damit die Filmheldin hier ihre Erfahrungen mit Transparenz machen kann. Es würde wohl eine sehr traurige Episode. (tig)